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Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner (1. Reihe v. l.), und der Fachbereichsvorsitzende Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, standen bei der Anhörung am 3. Juni zum Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft ausführlich Rede und Antwort. Foto: DBwV/Kruse
Berlin. Der nächste Schritt ist getan: Heute (5. Juni) brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag für das "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft" auf den Weg. Er enthält die wesentlichen Forderungen des DBwV! Erst am Montag hatten Verbandsvertreter ihre Auffassungen im Rahmen einer dreistündigen Anhörung im Verteidigungsausschuss erläutert.
Die Verbesserungen betreffen beispielsweise Aspekte wie Ausnahmen von der gesetzlichen Arbeitszeitverordnung, die Ausweitung der Einsatzversorgung - inklusive der Zivilbeschäftigten - auf einsatzgleiche Verpflichtungen, Verbesserungen bezüglich der neu geschaffenen Möglichkeit für Familienangehörige, an Reha- oder Therapiemaßnahmen von Soldatinnen und Soldaten teilzunehmen und Anpassungen beim "Dienstgeld" für Reservedienstleistende.
Das Gesetz samt Änderungsantrag wurde heute im Zuge der Ausschusssitzung beraten und soll morgen im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Etliche Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen lobten dabei die klare Positionierung des DBwV und die Einbringung von insgesamt drei Stellungnahmen. Und unabhängig von den unterschiedlichen verteidigungspolitischen Positionen der Parteien kam in den vergangenen Wochen zum Ausdruck, dass etwa beim Thema Fürsorge für die Menschen der Bundeswehr alle an einem Strang ziehen. Das ist gut, unterstreicht es doch die Verantwortung aller Verteidigungspolitiker für die Bundeswehr!
Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition betonte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, die Notwendigkeit, die sozialen Rahmenbedingungen für den Soldatenberuf der heutigen Auftragslage anzupassen: "Der Auftrag der Bundeswehr, die Einsätze sowie die Einsatzrealität der Streitkräfte haben sich verändert, entsprechend ist es unsere Verantwortung, die sozialen Rahmenbedingungen anzupassen und dabei keinesfalls die Zivilbeschäftigen der Bundeswehr aus den Augen zu verlieren. Insgesamt haben wir mit dem Gesetz nicht nur die Neueinsteiger, sondern auch die Bestandssoldaten in den Blick genommen. So wird es auch bleiben.“
Auch der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fritz Felgentreu, machte deutlich: "Wir halten Linie und lösen Schritt für Schritt unsere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag ein. Sei es mit dem Versichertenentlastungsgesetz, dem morgen zu verabschiedenden Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz oder dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz im Herbst! Und wenn der Bedarf besteht, wie in diesem Fall vom DBwV aufgezeigt, verbessern wir einen Gesetzentwurf der Regierung auch noch im parlamentarischen Verfahren."
Nach Auffassung des DBwV wird mit der morgigen Abstimmung im Parlament allerdings erst eine Seite der Medaille "personelle Einsatzbereitschaft" beschrieben. Die zweite Seite muss mit dem Gesetzesvorhaben im Herbst bedruckt werden. Dafür wird sich der DBwV wie zuletzt im federführenden Innenministerium stark machen. Natürlich lassen wir dabei auch die Handlungsfelder Infrastruktur und Ausrüstung nicht aus den Augen, denn alles zusammen bildet die Grundlage für eine Bundeswehr, die wieder vollends in den Zustand der Einsatzbereitschaft versetzt werden soll. Zu den Gesetzen selbst, Inhalt wie Sachstände, werden wir wie gewohnt im nächsten Magazin des DBwV berichten. Nun gilt es abzuwarten, denn morgen Nachmittag (6. Juni) folgen die Abstimmungen im Zuge der 2. und 3. Lesung zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Der DBwV ist wie immer vor Ort!
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