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Zahlreiche Anträge kamen auf der 21. Hauptversammlung zur Abstimmung. Die Delegierten stimmten dabei auch für die Einführung der Pflege-Assistance und damit für eine neue Leistung für die ERH. Foto: DBwV/Firyn
Eine mit Spannung erwartete Abstimmung bei der 21. Hauptversammlung betraf die Pflege-Assistance. Die Delegierten stimmten klar für die „Hilfe zur Überbrückung einer Notlage“. Davon profitieren ab dem 1. Juli 2022 die Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH).
Als Dr. Norbert Günster, Geschäftsführer der FöG, bei der 21. Hauptversammlung die Pflege-Assistance erläutert, merkt man: Das Projekt liegt ihm am Herzen. Engagiert und kompetent beantwortet er Fragen aus dem Plenum. Mit dem Beirat der FöG hat er in den vergangenen Jahren mit der AXA die Leistungen der Assistance ausgehandelt, damit sie optimal zu den Ansprüchen unserer Mitglieder passen. Einer, der seine Stimmkarte für die Assistance vielleicht als Erster gezogen hat, ist Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel, Vorsitzender der ERH im Landesverband Nord. „Ich halte die Pflege-Assistance für eine sehr gute Ergänzung zur Krankenversicherung oder Bundesbeihilfeverordnung – zu einem unschlagbaren Preis von nur einem Euro. Sie deckt Leistungen ab, die weit über die Grundpflege und Haushaltshilfe hinausgehen“, so Schenkel.
Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann Zu diesen Leistungen gehören neben der Grundpflege: die Installation eines Hausnotrufs, ein Menüservice und Fahrdienst, Einkaufsservice und Botengänge, Wäscheservice und Schuhpflege, Wohnungsreinigung, eine Tag- und Nachtwache, Haustierversorgung, Garten- und Grundstückspflege sowie Notreparaturen bis 250 Euro.
Das Leistungsportfolio macht auch deutlich, für welche Situationen die Assistance gedacht ist: wenn Mitglieder kurzfristig Unterstützung im Alltag brauchen, um nach einem Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bypass-Operation in häuslicher Umgebung wieder fit werden zu können. Wichtig ist, dass auch die Pflege eines Angehörigen durch den Versorgungsträger von der Assistance abgedeckt wird – sofern der Angehörige auch Mitglied im Deutschen BundeswehrVerband ist. Schließlich versorgt bei älteren Paaren häufig einer den anderen.
Kritiker könnten nun einwenden: Das wird doch von der GKV oder über die Beihilfe abgedeckt. Die Antwort lautet: jein. Die Gesetzlichen gewähren einen geringeren Leistungsumfang – die Unterstützungspflege. Und die auch nur für bis zu 28 Tage. Eine Kurzzeitpflege wiederum können Versicherte maximal acht Wochen in Anspruch nehmen. Gerade lebensältere Menschen brauchen aber häufig länger, um sich nach einem gesundheitlichen Rückschlag zu erholen. Die Leistungen aus der Assistance greifen daher bis zu sechs Monate ab Eintritt des Versicherungsfalls.
Und nun zu den Finanzen Bei einem Unfall liegt die Höchstsumme, die ein DBwV-Mitglied nutzen kann, je Versicherungsfall bei 5.000 Euro. Sollte Hilfe aufgrund der Nachwirkungen eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls oder einer Bypass-Operation notwendig werden, können die Mitglieder maximal 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Vergleichbare Leistungen werden auf dem Versicherungsmarkt regelmäßig mit mindestens acht Euro pro Monat in Rechnung gestellt. Für die Assistance berechnet der Verband pro Monat aber nur einen Euro mehr Mitgliedsbeitrag.
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