Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit dem Start der Trendwende Personal steht sie immer wieder als mögliches Instrument der Personalbindung auf der Agenda: die Anhebung der besonderen Altersgrenze für Soldaten. Und von Anfang an hat der DBwV in aller Deutlichkeit klargemacht, dass das mit ihm nicht zu machen ist. Der Verband lehnt eine pauschale Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand oder den Wegfall der besonderen Altersgrenze ab. Jede Verlängerung des Dienstes darf nur auf Freiwilligkeit beruhen. Die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung hat entsprechende Zusagen gemacht.
In diese Richtung geht auch die Zentrale Dienstvorschrift „Personalstrukturplan militärisch 2016“. Die in der dortigen Nummer 206 enthaltene „moderate Anhebung der durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter“ entspricht der Zusage aus dem BMVg.
Der DBwV warnt wiederholt davor, dass durch zahlreiche Reformen, Sparmaßnahmen und immer weiter zunehmende Einsatzdichte ungewöhnlich hoch beanspruchte „Bestandspersonal“ noch weiter zu belasten. Zudem gehört es zu den Notwendigkeiten einer Einsatzarmee, ihr Personal jung und einsatzfähig zu halten. Deswegen gibt es die besondere Altersgrenze. Eine durch die Höhersetzung der Altersgrenze zwangsweise folgende Überalterung steht dem Ziel einer schnellen, nachhaltigen und flexibel einsetzbaren Streitkraft im Weg.Auch wenn es sich bei dem Papier nur um ein Strategiepapier handelt, also noch nichts beschlossen ist: Mit der Trendwende „Vertrauen“ hat die nun öffentlich gewordene Absicht, die besondere Altersgrenze schrittweise an die allgemeine Altersgrenze heranzuführen, nichts zu tun.
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