FöV: Änderung der Verwaltung der Sterbegeldversicherung

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Im Frühjahr letzten Jahres hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung (DBV) den Vorstand des Förderungsvereins der gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungen des DBwV (FöV) darüber informiert, dass der seit rund 40 Jahren bestehende Gruppensterbegeldversicherungsvertrag zum Jahresende 2019 geschlossen wird. Dem Förderungsverein ist eine nachhaltige Fortsetzung seiner Tätigkeit damit nicht mehr möglich.

ln Abstimmung mit der DBV hat der Vorstand des Förderungsvereins deshalb auf eine Übernahme der Trägerschaft des Vertrags durch den Deutschen BundeswehrVerband e.V. (DBwV) hingewirkt, die im allseitigen Einvernehmen zum 1. Januar 2020 vollzogen wird. Der Förderungsverein selbst wird aufgrund eines Beschlusses der Mitgliedervertreterversammlung vom 27. Juni 2019 zeitgleich aufgelöst.
 
Es wurde ein Info-Brief an alle Mitglieder versendet, die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Darin steht genau beschrieben, was sich ändert. Aus technischen Gründen kann es aber sein, dass nicht alle Briefe vor dem 1. Januar 2020 zugestellt werden konnten. Daher stellen wir Ihnen das Schreiben HIER auch als PDF-Datei zur Verfügung.

Änderung zum abgedruckten Schreiben (PDF)

Streiche: Der erste Einzug erfolgt am 2. Januar 2020...
Setze: ... 15. Januar 2020 ...

Die vielleicht wichtigste Information für alle Versicherten vorab: Der individuelle Versicherungsvertrag ändert sich nicht. Alle vertraglichen Vereinbarungen bleiben vollumfänglich erhalten, und auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung werden dabei eingehalten.