Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Vorstand Luftwaffe empfängt Besuch aus Geilenkirchen
Israel hat sich Weg zum zentralen Gegenspieler militärisch wie politisch freigekämpft
Neues Podcast-Format: „Der Sicherheitsrat“ mit Oberstleutnant i.G. Bohnert
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Der zuvor rund 40 Jahre bestehende Gruppensterbegeldversicherungsvertrag wurde Ende 2019 nach Mitteilung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung an den Förderungsverein der gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungen des DBwV (FöV) geschlossen. Dem Förderungsverein ist damit eine nachhaltige Fortsetzung seiner Tätigkeit nicht mehr möglich gewesen.
ln Abstimmung mit der DBV hat der Vorstand des Förderungsvereins deshalb auf eine Übernahme der Trägerschaft des Vertrags durch den Deutschen BundeswehrVerband e.V. (DBwV) hingewirkt, die im allseitigen Einvernehmen zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde. Der Förderungsverein selbst wurde aufgrund eines Beschlusses der Mitgliedervertreterversammlung vom 27. Juni 2019 zeitgleich aufgelöst. Es wurde ein Info-Brief an alle Mitglieder versendet, die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Darin steht genau beschrieben, was sich ändert. Aus technischen Gründen kann es aber sein, dass nicht alle Briefe vor dem 1. Januar 2020 zugestellt werden konnten. Daher stellen wir Ihnen das Schreiben HIER auch als PDF-Datei zur Verfügung.
Änderung zum abgedruckten Schreiben (PDF)Streiche: Der erste Einzug erfolgt am 2. Januar 2020...Setze: ... 15. Januar 2020 ...
Die vielleicht wichtigste Information für alle Versicherten vorab: Der individuelle Versicherungsvertrag ändert sich nicht. Alle vertraglichen Vereinbarungen bleiben vollumfänglich erhalten, und auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung werden dabei eingehalten.
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