Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
Auftakt für das Wahljahr 2026
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gemeinsam für Demokratie, DBwV-Mitglieder stehen fest zum Grundgesetz. Foto: DBwV
Seedorf. Die Pensionierung stellt für Berufssoldaten und deren Angehörige einen wesentlichen Einschnitt dar. Zwänge des militärischen Dienstes entfallen, der Ruheständler kommt nun in den Genuss, das Leben frei gestalten zu können. Durch Versorgungsbezüge werden die finanziellen Grundbedürfnisse abgedeckt, die Pensionäre müssen sich aber trotzdem auf Veränderungen einstellen. Dies besser schon während der Dienstzeit, denn mit der Zurruhesetzung treten die entsprechenden Bestimmungen von einem Tag auf den anderen in Kraft.
Berufssoldaten darüber zu informieren ist das Ziel von Alterssicherungsseminaren, wie dem des Landesverbandes Nord im niedersächsischen Seedorf. Dort versammelten sich Berufssoldaten aus den Bezirken 3, 4 und 5, um sich mit dem Versorgungsrecht, Beihilfeangelegenheiten und weiteren Themen zu befassen. Die eintägige Veranstaltung wurde von Hauptmann a.D. Michael Scholz, Vorsitzender der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord, geleitet. Weitere Referenten waren dessen Stellvertreter Stabsfeldwebel Hannes Dreier und Oberstleutnant d.R. Jens Körting, Referatsleiter in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV.
Scholz forderte seine Zuhörerinnen und Zuhörer auf, sich rechtzeitig auf die Pensionierung vorzubereiten. Er verwies insbesondere auf Anträge, die auf die Höhe der Versorgungsbezüge Einfluss haben. Dazu führte unter anderem Ausbildungen vor dem Dienstantritt, Einsatzzeiten im Ausland und den „Aufbau Ost“ an. Er riet außerdem dazu, alle relevanten Daten selbst zusammen zu tragen und zu überprüfen, damit keine Ansprüche verloren gehen. In seinem Vortrag ging er darüber hinaus auf Hinzuverdienstgrenzen, den Versorgungsausgleich bei Geschiedenen, Regelungen für ehemalige NVA-Angehörige sowie das Zusammentreffen von Pension und Rente ein.
Das Versorgungsrecht war auch Thema des Juristen Körting, außerdem ging er auf die Hinterbliebenenversorgung und das Beihilferecht ein. Sehr spezielle Fragen, bei denen sich Verbandsmitglieder bei Bedarf auch an die Rechtsabteilung des DBwV wenden können. Hannes Dreier machte alle Aspekte betreffend den Teilnehmern deutlich, dass eintägige Unterrichtungen wie die in der Fallschirmjägerkaserne Wochenseminare nicht ersetzen können. Solche werden als Lehrgänge der Bundeswehr und vom Bildungswerks des DBwV sowie weiteren Anbietern, darunter die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS), durchgeführt. „Anmeldungen dazu sollten frühzeitig erfolgen“, erklärte der Stabsfeldwebel, „denn der Andrang ist groß.“
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