Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf die Teilnehmer des Alterssicherungsseminars in Husum warteten vielfältige Informationen. Foto: LV Nord
Husum. Im Alter nicht mehr arbeiten zu müssen und den Ruhestand genießen zu können, ist eine der größten Leistungen des Sozialstaats. Die Alterssicherung in Deutschland wird durch die gesetzliche Rentenversicherung dominiert. Für Beamte, Richter und Soldaten bilden Versorgungsbezüge („Pension“) die finanzielle Grundlage für die Zeit nach dem Arbeitsleben. Was es damit auf sich hat und was in dieser Beziehung für Ruheständler noch relevant ist, erfuhren angehende Pensionäre bei einem Alterssicherungsseminar im schleswig-holsteinischen Husum.
Hauptmann a.D. Michael Scholz und Stabsfeldwebel a.D. Hannes Dreier referierten im Offizierheim der Fliegerhorst-Kaserne vor rund 70 Berufssoldatinnen und -soldaten. Themen des Vorsitzenden der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord und dessen Stellvertreters waren das Versorgungsrecht und die Beihilfe sowie Anschlussarbeitsverhältnisse und Reservedienstleistungen. Angesprochen wurde auch der Übergang von Mitgliedern aus den Truppen- in die ERH-Kameradschaften. Eine „Botschaft“ wiederholten die beiden Referenten mehrfach: „Sich rechtzeitig kümmern!“ Dreier verwies dazu insbesondere auf zu stellende Anträge zwecks Doppelanrechnung bestimmter Dienstzeiten, zur Anerkennung von Vordienstzeiten sowie betreff Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit.
Um künftige Pensionäre zu befähigen, den Ruhestand selbstbestimmt gestalten, finanzielle Chancen erkennen und eigenständig nutzen können, bedarf es jedoch tieferer Einblicke. Deshalb stellten die beiden Referenten fest: Tagesseminare wie das in Husum erlauben lediglich einen Überblick über relevante Themen, sie können keinesfalls die mehrtägigen Veranstaltungen zur Alterssicherung ersetzen. Wesentlich breitere Inhalte vermitteln beispielsweise die viertägigen Alterssicherungsseminare des Bildungswerks des Deutschen BundeswehrVerbandes. Eine Teilnahme daran wird neun bis zwölf Monate vor der Zurruhesetzung empfohlen.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: