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Sorge bereitete den Teilnehmern nach wie vor die Kluft zwischen der desaströsen materiellen und personellen Lage in vielen Bereichen der Bundeswehr und der fortbestehenden hohen Auftragslast Foto: DBwV/ik
Landesvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk eröffnete die diesjährige Tagung der ca. 35 Gruppensprecher Soldaten, Vertrauenspersonen und TruKa-Vorsitzenden mit einem Blick auf wesentliche Ergebnisse der 20. Hauptversammlung. Satzungsänderung mit Neuwahl und Beitragsanpassung sowie die 6,5% - Forderung zur neuen Tarif- und Besoldungsrunde fanden bei der Hauptversammlung die Unterstützung der Delegierten, so Stärk. Jetzt gehe es darum, die Beschlüsse der Hauptversammlung mit Forderungspapieren und Gesetzesinitiativen des DBwV in den politischen Raum zu transportieren.
Sorge bereite nach wie vor die Kluft zwischen der desaströsen materiellen und personellen Lage in vielen Bereichen der Bundeswehr und der fortbestehenden hohen Auftragslast. Dies machte auch die Diskussion mit den Teilnehmern deutlich. Einsatzhäufigkeit, Aufweichen der Besonderen Altersgrenze trotz Freiwilligkeitsprinzips sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung mit Schwerpunkt auf Seiteneinsteigern/Neupersonal lassen eine Vernachlässigung der „Bestandskunden“ befürchten.
Stärk stellte klar, dass der DBwV diese Entwicklungen in der Bundeswehr nicht nur beobachte und begleite, sondern aktiv im Interesse der Menschen in der Bundeswehr auch in den Beteiligungsgremien gestalte. Dies bekräftigten Hauptmann Guido Hedemann, stv. Gruppensprecher im HPR beim BMVg, und Oberstleutnant Tobias Brösdorf, Sprecher des GVPA im BMVg, bei der Vorstellung der Arbeitsweise dieser Gremien. Hedemann stellte u.a. den Erlass A-1472/2 „Soldatische Beteiligung“ und aktuell diskutierte Personalmodelle mit Vor- und Nachteilen vor. Ein Zukunftsthema müsse auch Arbeit 4.0 (Digitalisierung in der Bundeswehr) sein, welches sich HPR und GVPA in einer Projektgruppe annehmen werden.
Aktuelle Themenfelder des GVPA sind u.a. die Überarbeitung des SBG von 2016 und Überführung in ein „Artikelgesetz II“, die Gestaltung einer zukunftsfähigen Besoldung (z.B. Entkoppelung von Dienstgrad und Besoldung bei Seiteneinsteigern oder Einführung einer Besoldung „S“) sowie die Umsetzung der SAZV.
Juliane Richter, Abt Recht des DBwV, stellte Details der A-1472/1 „Beteiligung durch Vertrauenspersonen“ vor. Ihre Schwerpunkte waren Fragen der Freistellung von VP, die Rechtsstellung der VP und Regelungen zur Schweigepflicht von VP sowie Formen ihrer Beteiligung. Dass diese umfangreichen Aufgaben nicht ohne Schulungen durch die VP zu leisten sind, zeigte die Geschäftsführerin des Manfred-Grodzki-Instituts (MGI), Nicole Knorz. Sie stellte trotz erweiterter Beteiligungsrechte der VP Unterschiede in den Schulungsansprüchen von Mitgliedern eines Personalrats und der VP dar.
Die Beauftragten Beteiligungsrechte im Landesverband, Hauptmann a.D. Heinrich Herbort und Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender, forderten die gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit von Kameradschaften des DBwV und Beteiligungsgremien wie Personalräte und Vertrauenspersonen. Neben der Möglichkeit der Umsetzung verbandspolitischer Ziele bietet der DBwV damit seine fachliche Kompetenz zu interessierenden Themen in Gremien wie der Vertrauenspersonenversammlung an.
Die Teilnehmer dankten am Ende der Tagung für die umfassenden Informationen durch den DBwV, die sie vielfach im Rahmen der Fürsorge durch ihre militärischen Vorgesetzten so nicht erhalten haben. Informationen zur nächste Tagung am 26./27.11.2018 werden im Kalender Landesverband Süddeutschland bereitgestellt.
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