Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick Juni – Landesversammlungen und NATO-Gipfel
In Uniform — Der Fotograf Jan Kraus und sein Blick auf den Menschen hinter dem Staat
Jahresrückblick Mai – Erste Landesversammlung und neuer Wehrbeauftragter
Jahresrückblick April – Bundesvorsitzender bei Lanz und neue Führungsstruktur
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
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Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Landesvorsitzender Oberstleutnant Lutz Meier (l.) freut sich über die Mitarbeit von Oberstleutnant Matthias Busch (r.) als Beauftragter für Beteiligungsrechte. Busch folgt in der Funktion Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen, der seit der Hauptversammlung den Vorsitz des Fachbereichs Beteiligungsrechte im Bundesvorstand inne hat. Foto: Volker Keil
Matthias Busch wurde während der vergangenen Sitzung des Landesvorstands West in Eitorf zum neuen Beauftragten für Beteiligungsrechte ernannt. Oberstleutnant Busch verstärkt damit das Team der Beauftragten für Beteiligungsrechte im Landesverband. Dieses Fachleuteteam kann unmittelbar durch Personalratsmitglieder und Vertrauenspersonen angesprochen werden, wenn es Fragen hinsichtlich der Handhabung oder auch der Aus- und Weiterbildung in Sachen Beteiligungsrechte zu klären gibt. Busch, Jahrgang 1962, ist Soldat seit 1980 und erfahrener Personalstabsoffizier; der sich seit vielen Jahren im Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) und der Personalratsarbeit engagiert. So war er von 2004 bis 2007 Personalratsmitglied im Streitkräfteamt (SKA) und Ersatzmitglied im Bezirkspersonalrat (BPR) SKA. Seit 2013 nimmt er Personalratsmandate im Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) wahr. Hier ist er seit 2016 als stv. Personalratsvorsitzender freigestellt. Außerdem war er zunächst Ersatzmitglied im BPR KdoSKB, wo er seit 2017 ordentliches Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses der Personalräte gem. § 117 (5) BPersVG am Standort Bonn (einem der ersten Ausschüsse dieser Art) ist. „Vor meiner Personalratstätigkeit war ich zunächst viele Jahre Vertrauensperson der Offiziere in der Truppe. In mehreren Funktionen als Personalstabsoffizier war ich Schulungsleiter für die Seminare nach § 20 (5) Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) und habe so das SBG aus Dienstherrensicht vermittelt. Meine Erfahrung und mein Wissen bezüglich der Beteiligungsrechte möchte ich nun an die Personalräte und Mitglieder des DBwV weitergeben“, beschreibt Matthias Busch seine Motivation zur Übernahme der Funktion im Landesverband.
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