Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Unsere Rechtsabteilung erreicht täglich eine große Zahl an Fragen rund um den Dienst in der Bundeswehr. In der Rubrik "Ich hätte da eine Frage" stellen wir Ihnen diese und die dazugehörigen Antworten gerne vor.
OFw C.: Ich bin Soldat auf Zeit (SaZ) und stehe kurz vor dem Ende meiner Dienstzeit. Um angesichts meines Alters (55) im Zivilleben Fuß zu fassen, nahm ich Kontakt zu meiner alten gesetzlichen Krankenkasse auf. Dort erklärte man mir am Telefon, man könne mich leider nicht wieder aufnehmen, da ich – was zutrifft – während meiner SaZ-Zeit eine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen hätte. Was kann ich tun?
Während der Dienstzeit und solange Ihnen Dienstbezüge gezahlt werden, haben Sie als SaZ Anspruch auf unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung (utV). Zwar lebt dieser Anspruch auf freie Heilfürsorge für Reservistendienst Leistende während einer Übung wieder auf, jedoch müssen Sie sich als ausscheidender SaZ zwingend ... Lesen Sie den gesamten Artikel im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!
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