Mit der neuen Beihilfeverordnung werden auch Zahnersatzleistungen umfangreicher erstattet. Foto: picture alliance / Westend61 | Jose Luis Carrascosa

Mit der neuen Beihilfeverordnung werden auch Zahnersatzleistungen umfangreicher erstattet. Foto: picture alliance / Westend61 | Jose Luis Carrascosa

14.12.2020
DBwV

Fast wie ein Weihnachtsgeschenk: die neue Beihilfeverordnung

Regelmäßig wird die Bundesbeihilfevorschrift überarbeitet und wir als Verband begleiten diese Vorhaben im Sinne der Beihilfeberechtigten. Die letzte Änderung wurde im Sommer 2018 vorgenommen. Nun ist die 9. Änderung verkündet und wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Eine ganze Reihe von positiven Änderungen haben Einzug in die neue Verordnung gefunden. Darunter Punkte, um die der Verband schon seit vielen Jahren kämpft. So wird die Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern endlich angepasst. Die Bedingungen für Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung mit parallelem Beihilfeanspruch verbessern sich drastisch. Der Hilfsmittelkatalog wird spürbar und für einen großen Kreis verbessert. Ferner werden Zahnersatzbehandlungen umfangreicher erstattet. Und das sind nur einige der vielen Punkte.

Genauere Ausführungen dazu und alle weiteren Anpassungen finden Sie hier.

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