Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Facette der Veteranenbewegung: Invictus Germany Sports Festival
Peacekeeper in Berlin ausgezeichnet
ILA ist in Berlin gestartet – Regierung präsentiert neue Luftfahrtstrategie
Erneut Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr – der DBwV war überall dabei
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Erinnerung an Alexej Kobelew
„Die Wertschätzung für die Soldaten und ihren Dienst spielt eine immer größere Rolle“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mit der neuen Beihilfeverordnung werden auch Zahnersatzleistungen umfangreicher erstattet. Foto: picture alliance / Westend61 | Jose Luis Carrascosa
Regelmäßig wird die Bundesbeihilfevorschrift überarbeitet und wir als Verband begleiten diese Vorhaben im Sinne der Beihilfeberechtigten. Die letzte Änderung wurde im Sommer 2018 vorgenommen. Nun ist die 9. Änderung verkündet und wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Eine ganze Reihe von positiven Änderungen haben Einzug in die neue Verordnung gefunden. Darunter Punkte, um die der Verband schon seit vielen Jahren kämpft. So wird die Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern endlich angepasst. Die Bedingungen für Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung mit parallelem Beihilfeanspruch verbessern sich drastisch. Der Hilfsmittelkatalog wird spürbar und für einen großen Kreis verbessert. Ferner werden Zahnersatzbehandlungen umfangreicher erstattet. Und das sind nur einige der vielen Punkte.
Genauere Ausführungen dazu und alle weiteren Anpassungen finden Sie hier.
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