11.10.2022
Von Klaus-Hermann Scharf

Bundeswehr in Zivil – #WirGestaltenUnserMorgen

Bundeswehr in Zivil – #WirGestaltenUnserMorgen: Dies ist der Titel der neuen Agenda des DBwV zur Bewältigung der Herausforderungen der kommenden Jahre für das Zivilpersonal im gesamten Bundesdienst und der Bundeswehr. Sie ist gegliedert in zwei Abschnitte mit alten und neuen Forderungen zum einen für den gesamten Bundesdienst sowie zum anderen für den Geschäftsbereich des BMVg.

Die beiden Abschnitte sind jeweils unterteilt mit Forderungen, die die zivilen Statusgruppen gemeinsam oder einzeln betreffen. An der Agenda mitgewirkt hat unser Kooperationspartner Verband des Technischen Dienstes der Bundeswehr (IGBI), insbesondere bei den Forderungen für die technischen Beamtenlaufbahnen.

Im Folgenden wird eine Zusammenfassung der Forderungen wiedergegeben. Die Broschüre mit der Agenda kann von der Bundesgeschäftsstelle und den Landesgeschäftsstellen des DBwV bezogen werden, sie ist auch auf der Homepage unseres Verbands ab dem 11. Oktober 2022 eingestellt. Tiefergehende Erläuterungen zu den einzelnen Forderungspunkten sind zudem im mitgliedergeschützten Bereich der Online-Präsenz für angemeldete DBwV-Mitglieder einsehbar.

Attraktivität des Bundesdienstes steigern.

Anreize für Mangelberufe bieten.

Zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften auf den Gebieten Mathematik, Informationstechnik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für den Bundesdienst bedarf es der Schaffung einer auf Aufgaben und Tätigkeiten abgestuften MINT-Zulage. Die im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) vorgesehene Gleichstellung der Berufsabschlüsse als Fachwirt, Meister und staatlich geprüfter Techniker mit einem Bachelorabschluss ist im Dienst- und Laufbahnrecht und tariflich umzusetzen.

Dienstreisezeiten als Arbeitszeit berücksichtigen.

Die Reisezeiten der Angehörigen des Bundes im Rahmen von Dienstreisen müssen als Arbeitszeit in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Attraktivität der Teilnahme des Zivilpersonals an militärischen Einsätzen steigern.

Bei den Beamtinnen und Beamten sollen die bis zum Doppelten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit anrechenbaren Einsatzzeiten dienstzeitverkürzend eingesetzt werden und einen Anspruch auf vorzeitige Zurruhesetzung begründen, wenn aufgrund der erweiterten Anrechnung der Höchstruhegehaltsatz erreicht wird. Bei Tarifbeschäftigten ist entsprechend zu verfahren. Für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung sollen Zuschläge an Entgeltpunkten gewährt werden, dabei ist der in § 76e SGB VI genannte Stichtag, nach dem nur Einsatzzeiten nach dem 13. Dezember 2011 berücksichtigt werden, zu streichen.

Wohnungsfürsorge sicherstellen.

Die Wohnungsfürsorge für aktive und ehemalige Angehörige des Bundes muss durch Bereitstellung angemessener, familiengerechter und bezahlbarer Wohnungen und Pendlerunterkünften in ausreichender Zahl sichergestellt werden. Zudem ist eine am Mietspiegel gestaffelte Ballungsraumzulage einzuführen, sofern keine Bundeswohnung oder vom Bund geförderte Wohnung bereitgestellt werden kann. Die Zweitwohnungssteuer sollte entfallen oder vom Dienstherrn und Arbeitgeber erstattet werden.

Grüne Mobilität und Fahrradleasing fördern.

Der Bund kann grüne Mobilität durch Bereitstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und E-Bikes an seinen Dienststellen, bspw. in Liegenschaften der Bundeswehr, fördern. Auch die Einführung eines Fahrrad-Firmenleasings oder die Bezuschussung eines Fahrradkaufs durch den Dienstherrn und Arbeitgeber trägt dazu bei.

Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen erhöhen.

Der Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen (VwL) muss signifikant erhöht werden.

Ruhestandseintritt für Schicht- und Wechselschichtdienstleistende staffeln.

Das Pensions- bzw. Renteneintrittsalter muss für (Wechsel-)Schichtdienstleistende durch eine Staffelung in den Lebensjahren von 60 bis 67 angepasst werden.

Ansprüche beim Zusammentreffen von Versorgung und Rente erhalten.

Beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsansprüche und/oder Renten darf keine gegenseitige Anrechnung mit der Konsequenz einer Minderung des Versorgungs- bzw. Rentenanspruchs insgesamt durchgeführt werden.

Beamtenberuf attraktiv erhalten.

Einheitslaufbahn einführen.

Das bestehende Laufbahnsystem für Bundesbeamte sollte durch eine Einheitslaufbahn für alle Fachrichtungen nach bayerischem Modell mit Einstiegspunkten gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) für einen ausbildungsgerechten und individuellen Einstieg abgelöst werden.

Lebensarbeitszeit flexibel gestalten.

Auf freiwilliger Basis soll eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit in Form der Altersteilzeit oder der Verlängerung über die individuelle Arbeitszeit hinaus möglich sein.

Alle Arbeitszeiten als Arbeitszeitguthaben erfassen und vergüten.

Die Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit müssen die Ausnahme bleiben. Mehrarbeit soll bei Beamtinnen und Beamten ab der ersten Stunde finanziell abgegolten werden können. Aus einer Rufbereitschaft resultierende Freizeitansprüche sollen auf ein Langzeitkonto gebucht werden können.

Wochenarbeitszeit reduzieren.

Für die Beamtinnen und Beamten wird wie für die Tarifbeschäftigten eine 39-Stunden-Woche, für die Schichtdienstleistenden (z.B. Bundeswehrfeuerwehr) eine 46-Stunden-Woche gefordert.

Besoldung attraktiv erhalten.

Die Beamten- und Anwärterbezüge dürfen nicht gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verstoßen. Die jährliche Sonderzuwendung für Besoldungsempfänger muss wieder eingeführt werden in Form der Auszahlung der Differenz (40 Prozent) zwischen der ehemaligen und der heutigen im Grundgehalt eingerechneten Sonderzuwendung. Erschwernis- und Stellenzulagen müssen an den jeweiligen Besoldungsanpassungen teilnehmen (Dynamisierung) und ruhegehaltfähig werden.

Führungszulage für Brandschutzkräfte einführen.

Die Zulage ist neben der Feuerwehrdienstzulage für Brandschutzkräfte der Bundeswehr in entsprechender Führungs- oder Ausbildungsfunktion (Leiter von Bundeswehrfeuerwachen, Verbands-, Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer und vglb.) zu zahlen.

Zu Übernahme von Verantwortung für Rüstungsprojekte motivieren.

Für die Übernahme einer herausgehobenen Verantwortung und somit der Schlüsselposition eines Rüstungsprojekts bedarf es eine Zulage für Projektleiter im BAAINBw, die sich an der Ministerialzulage orientiert.

Versorgung sichern.

Versorgungsempfänger müssen zeit- und wirkungsgleich an den Besoldungserhöhungen einschließlich gewährter Einmalzahlungen teilnehmen. Das System der Beihilfe ist vorbehaltslos für Besoldungs- und Versorgungsempfänger zu erhalten. Das Versicherungsmodell einer sogenannten Bürgerversicherung wird abgelehnt.

Tarifbeschäftigung attraktiver gestalten.

Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge stark minimieren.

Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge müssen die absolute Ausnahme bilden. Einem Missbrauch ist durch eine weitere Gesetzesänderung stärker entgegen zu wirken.

Entgeltordnung attraktiver gestalten.

Die Tarifpartner sind aufgefordert, den Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) attraktiver und auf die Bedürfnisse der sich wandelnden Arbeitswelt insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung zu gestalten. Zudem ist der im ehemaligen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vorgesehene Bewährungsaufstieg wieder einzuführen. Zur Attraktivitätssteigerung zählt auch die Einführung einer Ballungsraumzulage gemäß des geltenden Beamtenrechts.

Kraftfahrertarifvertrag Bund anpassen.

Kraftfahrer, die auf sogenannten Mischarbeitsplätzen tätig sind und zu mindestens der Hälfte Kraftfahrtätigkeiten ausüben, sollen nach der pauschalen Vergütung des KraftfahrerTV Bund entlohnt werden. Der Anwendungsbereich des KraftfahrerTV Bund soll ausgeweitet werden und das Führen von allen Fahrzeugtypen umfassen. Im Falle eines Wechselschichtdienstes soll die Schichtzulage neben der Kraftfahrerpauschale gewährt bekommen.

Krankenpflegekräfte mit Medizinischen Fachangestellten tariflich gleichstellen.

Krankenpflegekräfte müssen mit Medizinischen Fachangestellten (MFA) im TV EntgO Bund gleichgestellt werden.

Zulagentarifvertrag schaffen.

Es ist ein Zulagentarifvertrag für Tarifbeschäftigte zu schaffen und auszugestalten, bei dem die bisherigen tariflichen Übergangsregelungen für bisher gewährte Zulagen sowie außertariflichen Zulagen ebenfalls Berücksichtigung finden.

Zivile Tätigkeit im Geschäftsbereich des BMVg attraktiv gestalten.

Zivile Personalgewinnung weiter optimieren.

Praktische Berufserfahrungen müssen bei den Einstellungsvoraussetzungen höheres Gewicht beigemessen werden. Der Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr muss zwingend von bürokratischen und rechtlichen Hürden zur attraktiveren Übernahme von ausscheidenden Zeitsoldatinnen und -soldaten in ein ziviles Arbeits- oder Dienstverhältnis befreit werden. Der generationsübergreifende Wissenstransfer insbesondere bei MINT-Fachkräften ist sicherzustellen. Die bestehende Personalstrategie ist um einen Personalstrukturplan für die zivilen Beschäftigten zu ergänzen. Die Personalgewinnung der Bundeswehr muss hinsichtlich der Verfahren von der Bewerbung bis zur Einstellung einschließlich des E-Recruitings weiter optimiert werden.

Aufgaben statusgerecht wahrnehmen lassen.

In den Aufgabenbeschreibungen der Dienstposten sollte deutlich die Begründung erkennbar sein, weshalb die vorgesehene Statusgruppe zur Bewältigung der Aufgaben benötigt wird. Zur Wahrung einer einheitlichen Dienstposten- und Tätigkeitsbewertung ist zudem eine organisationsbereichs- und ebenenübergreifende Harmonisierung der Dienstpostenbeschreibungen notwendig.

Zivilpersonal beruflich weiterentwickeln.

Den zivilen Beschäftigten ist in Form von Teilnahmen an beruflichen Weiterbildungen oder systematischen Qualifizierungen die Möglichkeit zu geben, sich unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts angemessen beruflich zu entwickeln.

Gesundheitsschutz weiter verbessern.

Das Bewusstsein für und die Handlungsbereitschaft gegen Gefährdungen bei der Arbeit soll gestärkt und auf eine bessere Umsetzung des bestehenden Arbeitsschutzes hingewirkt werden.

Zivilpersonal für Teilnahme an militärischen Einsätzen ertüchtigen.

Für den militärischen Einsatz vorgesehenes und verwendetes Zivilpersonal der Bundeswehr muss eine militärische Aus- und Fortbildung bzw. Inübunghaltung erhalten. Dazu gehört die Teilnahme an IGF-Maßnahmen während der Dienst- bzw. Arbeitszeit ihrer zivilen Tätigkeit. Zudem sollen zivile Beschäftigte nach der Teilnahme an einem Auslandseinsatz ein Rückkehrrecht auf den zuletzt innegehabten Dienstposten erhalten.

Aus- und Weiterbildung für Digitalisierung sicherstellen.

Die notwendige Ausbildung jedes Zivilbeschäftigten an neuen digitalen Verfahren und ausreichend Angebote für freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen sind auf Kosten des Dienstherrn und Arbeitgebers sicherzustellen. Der Digitalisierungstarifvertrag ist konsequent anzuwenden, für die Besoldungsgruppen müssen anwendbare Teile sinngemäß übertragen werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.

Weitere Öffnung flexibler Arbeitsformen (u.a. Telearbeit) gegenüber der Arbeit mit fester Präsenzzeit ist allen Bundeswehrangehörigen, deren Arbeitsbereich es zulässt, zu ermöglichen. Deutlich kürzere Bearbeitungszeiten zwischen dem Antrag auf Telearbeit und der tatsächlichen Bereitstellung der erforderlichen IT-Ausstattung sind notwendig. Eine nachteilsfreie Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Benachteiligungen im Rahmen des Beurteilungsverfahrens muss möglich sein. Eine weitere Verbesserung der Kinderbetreuungssituation an Standorten der Bundeswehr insbesondere mit Ausbildungseinrichtungen ist notwendig.

Dienst der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMVg optimieren.

Beurteilungssystem neu gestalten.

Für das bisher geltende ineffiziente, zeitintensive und für Beamtinnen und Beamte unter anderem aufgrund der Quotierung demotivierende Beurteilungssystem ein Kreditpunktekonto zur Feststellung der Qualifizierung, Erfahrung und Leistungsbereitschaft vorgeschlagen. Dabei darf sowohl bei Regel- als auch bei Anlassbeurteilungen eine Vergleichsgruppe nur innerhalb einer Laufbahn gebildet werden. Zudem ist die Zuständigkeit für die abschließende Beurteilung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in dessen Eigenschaft als personalführende Dienststelle zu verlagern.

Personalentwicklung umsetzen.

Das Personalentwicklungskonzept für die Beamtinnen und Beamten ist konsequent umzusetzen. Dabei ist von besonderer Bedeutung die individuelle Prüfung, welche laufbahnrechtlichen Möglichkeiten zur Personalentwicklung für sie bestehen. Das Ergebnis dieser individuellen Prüfung ist im Dialog mit dem Betroffenen zu erörtern und die jeweils bestehenden Möglichkeiten einer Qualifizierung sind aufzuzeigen.

Dienstposten weiter bündeln.

Die Dienstposten aller Fachrichtungen sind im mittleren Dienst von A7 bis A9 und im gehobenen Dienst bis A12 zu bündeln sowie zusätzliche Planstellen bereitzustellen.

Auswahlverfahren Fernstudium anpassen.

Die Vorauswahl von leistungsstarken Beschäftigten für eine Teilnahme an einem Fernstudium als Grundlage für einen Aufstieg vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Dienst ist nicht allein durch die Beurteilung als vorgeschaltetes Bewertungskriterium, sondern insbesondere durch ein Assessmentcenter sicherzustellen.

Tarifbeschäftigte in der Bundeswehr fördern.

Personalentwicklung konsequent umsetzen.

Die für Tarifbeschäftigte eingeführte Personalentwicklung ist konsequent und nachhaltig umzusetzen. Für die vorgesehenen Qualifizierungs- und Personalentwicklungsgespräche sind das Führungspersonal als auch die zuständigen Personalsachbearbeiter zwingend und unverzüglich zu schulen. Vor dem Hintergrund der sich ändernden und höhere Qualifikationen erfordernde Arbeitswelt sind Potenziale bei den Tarifbeschäftigten im Rahmen der Personalentwicklung zu identifizieren und zu fördern. Bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts für Tarifbeschäftigte ist eine Regelung zur „Bildung von Personalketten“ im Fachkräftebereich zu treffen.

Aufgabenbeschreibungen attraktiver gestalten.

Die Aufgabenbeschreibungen für Arbeitnehmerdienstposten sind nach einheitlichen Maßstäben und eng an die Tätigkeitsmerkmale des TV EntgO Bund angelehnt attraktiver zu gestalten.

Belange von Tarifbeschäftigten berücksichtigen.

Bei Organisationsentscheidungen sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten für höherdotierte Dienstposten stärker zu berücksichtigen. Sofern aufgrund von Organisationsänderungen ein Funktionsvorbehalt notwendig ist, sind den betroffenen Tarifbeschäftigten als besonderes Zeichen der Wertschätzung Angebote für eine Verbeamtung oder höher qualifizierte Tätigkeiten verbunden mit Höhergruppierungen zu unterbreiten.

Zulagen und verkürzten Stufenaufstieg anwenden.

Die Anwendung der Personalgewinnungs- und -bindungszulage gemäß § 16 Abs. 6 TVöD sowie des verkürzten Stufenaufstiegs gemäß § 17 Abs. 2 TVöD ist konsequent sicherzustellen.

Dienstposten für Absolventen anbieten.

Tarifbeschäftigten mit in der Vergangenheit bestandener verwaltungseigener Fachprüfung I oder II sind, sofern noch nicht geschehen, adäquate Dienstposten anzubieten.

TV UmBw verlängern.

Die soziale Absicherung von Tarifbeschäftigten im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen muss auch nach 2023 weiterhin durch den TV UmBw erfolgen.

Personelle Zukunft der Bundeswehr sichern – Ausbildung stärken.

Nachhaltig Ausbildungsplätze anbieten.

Das Angebot an Ausbildungsplätzen in den Ausbildungswerkstätten und Ausbildungsstätten in der Bundeswehr muss in den für ihre Aufgabenerfüllung benötigten Berufen nachhaltig erhalten und ggf. ausgebaut werden.

Erfolgreich Ausgebildete übernehmen.

Auszubildende sollen auf eigenen Wunsch nach ihrem erfolgreichen Abschluss in der Bundeswehr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, in eine Beamtenlaufbahn oder in eine militärische Laufbahn übernommen werden können. Hierzu bedarf es neben attraktiver Angebote hinsichtlich Vergütung und Karriereperspektive dringend die rechtzeitige Ansprache der jungen Menschen während ihrer Ausbildung.

Zivile Ausbildung bei den Streitkräften verbessern.

Der Generalinspekteur und die Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche müssen das Potenzial in ihren Bereichen erkennen und Sorge dafür tragen, die potenziellen Nachwuchskräfte nach ihrer Ausbildung in den Streitkräften an sich zu binden, deren Ausbildung materiell bestmöglich auszustatten und ausreichend Dienstposten für Ausbilder einzuplanen.

 

Die wichtigsten Informationen der neuen Agenda haben wir in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie hier finden.

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