Die Qual der Wahl: Der DBwV hat Bundestagsabgeordnete angeschrieben und zur Zukunft des öffentlichen Dienstes und der Tarifbeschäftigung sowie zu einer möglichen Bürgerversicherung befragt. Foto: DBwV/Yann Bombeke

Die Qual der Wahl: Der DBwV hat Bundestagsabgeordnete angeschrieben und zur Zukunft des öffentlichen Dienstes und der Tarifbeschäftigung sowie zu einer möglichen Bürgerversicherung befragt. Foto: DBwV/Yann Bombeke

14.09.2021
Klaus-Hermann Scharf

Drei Fragen an Kandidaten zur Bundestagswahl 2021

Wem seine Stimme geben? Für die Angehörigen der Bundeswehr wie auch allgemein des Bundesdienstes ist es für die Platzierung des Wahlkreuzes mitentscheidend, wie sich die zur Wahl stehenden Parteien zur weiteren Zukunft des öffentlichen Dienstes und seiner Arbeitsbedingungen positionieren. Der DBwV hat daher Abgeordnete von den in der auslaufenden Legislaturperiode im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien angeschrieben und um Beantwortung von drei Fragen gebeten. Vier zur Wiederwahl stehende Bundestagsabgeordnete haben sich die Mühe gemacht und auf unsere Fragen mit ihren persönlichen und im Einklang zu ihrer Partei stehenden Positionen geantwortet. Ebenfalls angeschrieben wurden die MdB Reinhard Brandl (CSU) und Christine Buchholz (Die Linke). Herr Brandl verwies lediglich auf das gemeinsame Wahlprogramm der Union. Keinerlei Reaktion kam vom Büro der MdB Buchholz.

Hat der öffentliche Dienst beim Bund eine Zukunft und wie muss er attraktiv gestaltet sein?
Mit dem Bundesbesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) hat man für das Nachwuchs- und Bestandspersonal im Besoldungsbereich und zum Teil in der Folge auch für Tarifbeschäftigte attraktive Anreize geschaffen. Die Frage ist, ob dies ausreichend sein wird für den Wettbewerb um die besten Köpfe und geschicktesten Hände auf dem Arbeitsmarkt. Neben den durch die Corona-Pandemie bedingten wirtschaftlichen und finanziellen Folgen stehen in dieser Dekade alle Arbeitgeber vor den erheblichen Herausforderungen der altersbedingten Personalabgänge und der Demografie. Wie bewerten Sie die Zukunft und welche Lösung oder Angebote bietet Ihre Partei an?

Kerstin Vieregge, CDU: In der Tat haben wir die dienstlichen Rahmenbedingungen für den Dienst in der Bundeswehr spürbar verbessert. Das Besoldungsstrukturen-modernisierungsgesetz ist ein Beispiel dafür. Nicht ohne Grund wurde die Zahl der zivilen Dienstposten spürbar angehoben. Ich habe das Zivilpersonal der Bundeswehr als überaus motiviert und leistungsfähig kennengelernt. Insofern ist es aus meiner Sicht eine wichtige Aufgabe, die durch dienstlich erforderliche Mobilität entstehenden Belastungen zu mildern. Ohne Zweifel ein wichtiger Attraktivitätsfaktor! Die Rahmenbedingungen des Dienstes müssen der Lebenswirklichkeit moderner Familienmodelle Rechnung tragen. Weiterhin halte ich es für notwendig, die Ortsdienststellen der Bundeswehrverwaltung fachlich und strukturell weiterzuentwickeln sowie attraktiven Wohnraum für Wochenend-Pendler an Standorten der Bundeswehr zu schaffen.

Thomas Hitschler, SPD: In den vergangenen Jahren sind immer neue Aufgaben und Herausforderungen hinzugekommen, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes bewältigen mussten. Und eine weitere Herausforderung kommt hinzu, denn schon heute lässt sich die Entwicklung des Personalbestandes relativ sicher voraussagen: In den nächsten 20 Jahren werden 60 Prozent der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes altersbedingt ausscheiden. Gleichzeitig sind die nachrückenden Jahrgänge geburtenschwach. Der Pool für mögliche Nachwuchsrekrutierung wird also kleiner. Damit verschärft sich der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe eines Jahrgangs noch weiter. Zusammen mit dem technologischen Wandel, der in den kommenden Jahren weiter an Fahrt aufnehmen wird, ergeben sich eine Vielzahl an Fragen, auf die wir politische Antworten finden müssen und wollen.

Daher werden wir zeitnah die Weichen stellen, um nachhaltig Personalbedarf zu decken und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Die Strukturen des öffentlichen Dienstes werden wir zukunftsfest machen. Das bedeutet für uns, dass sie sowohl auf technische Entwicklungen, aber auch auf veränderte Aufgabenprofile reagieren können, ohne damit überfordert zu werden. Für all dies werden wir eine angemessene finanzielle Basis sicherstellen.

In konkreten Maßnahmen bedeutet das, dass wir die Attraktivitätsmerkmale des öffentlichen Dienstes stärker hervorheben wollen. Zugang und Karriereoptionen müssen unabhängig von Geschlecht und Herkunft sein. Ebenso sehen wir die Möglichkeit des öffentlichen Dienstes, in den Bereichen Work-Life-Balance, technische Ausstattung und Vertrauenskultur Standards zu setzen, an denen sich die freie Wirtschaft messen lassen muss.

Auch wollen wir bessere Leistungsanreize schaffen. Dies gelingt zum Beispiel durch die Anhebung von Grundgehältern, vor allem in den unteren Besoldungsstufen, und die Modernisierung von Besoldungs- und Gehaltsstrukturen, um auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger anzuziehen und die Laufbahndurchlässigkeit zu erhöhen. Ebenso wollen wir die Wertschätzung steigern, indem wir unter anderem für eine technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit sorgen.

Essentielle Aufgaben soll der öffentliche Dienst selbst wahrnehmen. Privatisierung und Outsourcing sind Ausnahmelösungen, die wir auf ein Minimum begrenzen werden.

Wir wollen Mitbestimmung leben und bei Veränderungsprozessen in den Behörden die Expertise der Mitarbeitenden nutzen. Wir wollen insbesondere gemeinsam mit den Personal- und Interessenvertretungen daran arbeiten, notwendige Veränderungen transparent und realitätsnah umzusetzen.

Die Chancen der Digitalisierung müssen wir konsequent nutzen, um Personal von überbordender Bürokratie so zu entlasten, dass mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben zur Verfügung steht. Auch wollen wir eine positive Fehlerkultur etablieren. Wer selbstständige Entscheidungen fördern möchte, muss Selbstständigkeit zulassen.

Um all das umzusetzen, sind Investitionen notwendig. Diese müssen durch eine gesicherte Finanzierung ermöglicht werden. Hoheitliche Aufgaben und Daseinsvorsorge dürfen nicht unter Sparzwang leiden, sondern müssen ausreichend und angemessen mit finanziellen Mitteln hinterlegt sein.

Dr. Marcus Faber, FDP: Der öffentliche Dienst wird in den nächsten Jahren große Herausforderungen meistern müssen, insbesondere in Fragen der Digitalisierung und aufgrund des demografischen Wandels. Um handlungsfähig und leistungsstark zu bleiben, müssen unter anderem die – in der Corona-Pandemie besonders sichtbar gewordenen – digitalen Defizite sowie unnötige bürokratische Abläufe im Rahmen einer umfassenden Föderalismus- und Verwaltungsreform angegangen werden. Ein effizienter und moderner öffentlicher Dienst muss effizient und modern ausgestattet sein. Und er muss sich an die vielfältigen Lebensplanungen seiner Beschäftigten anpassen, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Dafür braucht es ein modernes Dienstrecht, das einen flexiblen Einstieg in den öffentlichen Dienst und einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand ermöglicht, den Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst erleichtert, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten ausbaut, Laufbahnen durchlässiger macht, Eigeninitiative und Engagement belohnt und eine flexiblere Gestaltung des Arbeitsalltags zulässt.

Die Bedeutung der Anzahl der Dienstjahre für die Bezahlung von Beschäftigten der Verwaltung wollen wir zugunsten leistungsbezogener Elemente absenken. Auch projektbezogene Mehr- und Sonderarbeit und Zuschläge für besondere Aufgaben sollten verstärkt genutzt werden. Und da insbesondere die Gewinnung von IT-Fachkräften eine Herausforderung ist, brauchen wir eine eigene IT-Laufbahn im öffentlichen Dienst. Sonst wird es die öffentliche Hand nicht schaffen, qualifizierte Beschäftigte in ausreichender Zahl zu finden.

Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen: Das Besoldungsstrukturen-modernisierungsgesetz bringt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes wichtige – zum Teil lange überfällige – Verbesserungen. Die Reform trägt damit auch dazu bei, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Bewerberinnen und Bewerber zu erhöhen, das ist wichtig!

Die Herausforderungen, die sich aus der Altersstruktur in den Behörden einerseits und der demografischen Entwicklung anderseits erben, sind damit allerdings noch nicht gelöst. Klar ist aber auch: Nicht alles lässt sich in dieser Hinsicht über die Besoldung lösen. Auf einige zentralen Fragen hat das Gesetz keine oder keine wirklich befriedigende Antwort. So ist es beispielsweise nicht gelungen, eine zeitgemäße Familienförderung auf den Weg zu bringen. Die positiven Aspekte im BesStMG überwiegen jedoch für die Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, da sie in berechtigter Weise besser gestellt werden. Der Wettbewerb um die beste Köpfe und geschicktesten Hände ist nicht statisch, ebenso müssen die Antworten darauf flexibel sein und regelmäßig angepasst werden.

Haben Beihilfe und Versorgung für die heutigen Besoldungsempfänger eine sichere Zukunft?
Die Systeme der Beihilfe und der Beamten- und Soldatenversorgung sind zunehmend umstritten. Die Befürworter verweisen auf den Beitrag einschließlich Beteiligung an Kostensteigerungen zum Erhalt des hohen Niveaus im Gesundheitswesen sowie auf den Beitrag durch geringere Besoldungsanpassungen für die Altersvorsorge. Dagegen argumentieren Gegner mit erheblichen Aufwendungen von Haushaltsmitteln zum Erhalt der Systeme mit Verweis auf unterschiedliche Versorgungsniveaus und möchten für die Krankenversicherung sowie auch für die Altersvorsorge eine gemeinsame Bürgerversicherung für Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Selbstständige einführen.
Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu und wie könnten womöglich Beihilfe und Beamtenversorgung zukunftssicher gestaltet werden?

Kerstin Vieregge, CDU: Die CDU steht, wie auch ich persönlich, zum Erhalt unseres bestehenden Gesundheitssystems. Beihilfe und Versorgung sind auch Teile des besonderen Status von Beamten und Soldaten, denn das Treueversprechen kann nur unter der Zusage einer verlässlichen Fürsorge eingefordert werden. Die Einführung einer Bürgerversicherung lehne ich grundsätzlich ab. Insofern sehe ich mit Blick auf Beihilfe und Versorgung auch keinen Änderungsbedarf. Für mich ist klar: Alle Angehörigen der Bundeswehr, Soldaten wie zivile Beschäftigte, haben Anspruch auf die bestmögliche Versorgung und Beihilfe. Daher setze ich mich gemeinsam mit dem DBwV immer wieder dafür ein, dass Erschwernis- und Stellenzulagen der Dynamisierung unterliegen und ruhegehaltsfähig werden.

Thomas Hitschler, SPD: Die Vergütung medizinischer Leistungen muss sich nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten richten und nicht danach, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Wir wollen einen gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle, eine solidarische Finanzierung und eine hohe Qualität der Leistungen. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland gerät zunehmend unter Druck. Hier werden wir eine Lösung finden, die nachhaltig trägt und der Gesamtbevölkerung zugutekommt. Daher haben wir in unserem aktuellen Zukunftsprogramm – wie bereits 2017 – die Bürgerversicherung wieder aufgenommen und werden hoffentlich nach der anstehenden Bundestagswahl in der Lage sein, diese umzusetzen. Kernstücke unserer Reform der Gesundheitsversorgung sind dabei einerseits die Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen, also die gleichmäßige Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sowie die Aufnahme von Beamtinnen und Beamten, für die in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen wird. Die öffentlichen Arbeitgeber könnten wählen, ob sie für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte einen Arbeitgeberbeitrag zahlen oder wie bisher über die Beihilfe einen Anteil der Behandlungskosten direkt übernehmen. Dies wird dann auch für die zivilen und militärischen Angehörigen der Bundeswehr gelten. Bisher gebildete Rücklagen sowie die freie Heilfürsorge für aktive Soldat*innen werden davon nicht berührt.

Ich bin davon überzeugt, dass unser Konzept der Bürgerversicherung gerne angenommen wird, nachhaltig trägt und einen gerechten Ansatz im Sinne der Allgemeinheit abbildet.

Dr. Marcus Faber, FDP: Eine gemeinsame Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung ist für uns keine Lösung. Wir wollen keine teure Einheitsversicherung, die zudem bestehende Verträge oder erworbene Ansprüche ignoriert. Der Staat muss auch weiterhin zu seiner Zusage stehen, Beamtinnen und Beamte im Alter ausreichend zu versorgen. Wir wollen Verlässlichkeit, gleichzeitig aber auch mehr Flexibilität und eine zukunftsfeste Finanzierbarkeit der Altersvorsorge. Eine verpflichtende Mitgliedschaft von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung lehnen wir ab.

Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen: Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode die Weichen stellen. Mit der Bürgerversicherung wollen wir alle in die Finanzierung eines leistungsstarken Versicherungssystems einbeziehen und so auch vor dem Hintergrund künftiger Kostensteigerungen im Gesundheitswesen für eine stabile und solidarische Lastenteilung sorgen. Auch Beamte, Selbstständige, UnternehmerInnen und Abgeordnete beteiligen sich. Außerdem wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten durch einen beihilfefähigen Tarif beenden.

Tarifbeschäftigte im Bundesdienst: Unentbehrlich, nur noch notwendig für niedrig bezahlte Aufgaben oder Auslaufmodell?
Die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten werden zum größten Teil durch die Tarifvertragspartner festgelegt. Die Politik bestimmt hier lediglich den gesetzlichen Rahmen, jedoch gestaltet sie im nicht unerheblichen Maß mit der Aufstellung des Haushaltsplans durch Festlegung der Anzahl und Dotierung von Haushaltsstellen das Stellengefüge für die Arbeitnehmer mit. Insbesondere in der Bundeswehr hat es seit 1990 einen überproportionalen Personalabbau bei den Tarifbeschäftigten gegeben. Zudem wurden viele Arbeitnehmer- in Beamten- oder Soldatendienstposten umgewandelt, vor allem im vergleichbar höheren und gehobenen Dienst sowie bei höherwertigen Dienstposten im mittleren Dienst. Von der vor einigen Jahren eingeleiteten Trendwende Personal profitiert diese Statusgruppe ebenfalls wenig. Wie sehen Sie und Ihre Partei die Zukunft der Tarifbeschäftigten im Bundesdienst – auch unter Betrachtung des grundgesetzlich normierten Funktionsvorbehalts?

Kerstin Vieregge, CDU: Seit Mitte der neunziger Jahre wurde auch das zivile Personal der Bundeswehr massiv reduziert. Doch dies passt nicht zu den Erfordernissen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage. Daher wurde im Rahmen der Trendwende Personal der Zielumfang für Zivilpersonal um 8600 Beamte sowie ebenfalls um 5800 Tarifbeschäftigte erhöht. Die Umsetzung soll bis zum Jahr 2027 erfolgen. Somit sind diese für mich kein Auslaufmodell. Die Besonderheit hoheitlichen Handelns und die damit begründeten Befugnisse in Artikel 33 Absatz 4 GG sind unstrittig, auch und insbesondere mit Blick auf die Bundeswehrverwaltung und die Dienstpostenbesetzung in allen Bereichen.

Thomas Hitschler, SPD: Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind im öffentlichen Dienst unentbehrlich und werden weiterhin gebraucht. Wir wollen aber klare Abgrenzungen schaffen, welche Aufgaben von Tarifbeschäftigten und von Beamtinnen und Beamten ausgeführt werden. Es darf nicht sein, dass – wie gegenwärtig oftmals der Fall – beide Statusgruppen die gleiche Arbeit ausführen und dafür unterschiedlich entlohnt werden. Das führt zu Konflikten und schadet der gemeinsamen Sache.

Ist mit der Wahrnehmung eines Dienstpostens die Ausübung hoheitlicher Befugnisse verbunden, ist dieser aufgrund des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 GG durch Beamtinnen und Beamte zu besetzen. Die Notwendigkeit von Dienstposten mit Funktionsvorbehalt muss aber im Einzelfall geprüft und bewertet werden, um die Entwicklungsperspektiven für Tarifbeschäftigte nicht unnötig zu beschneiden. Kommt der Funktionsvorbehalt nicht zum Tragen und sind die Aufgaben identisch, muss sichergestellt werden, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt wird.

Dr. Marcus Faber, FDP: Tarifbeschäftigte im Bundesdienst sind unentbehrlich. Der grundgesetzlich verankerte Funktionsvorbehalt verbietet nicht, dass hoheitsrechtliche Befugnisse unter Umständen auch auf Nichtbeamte übertragen werden.

Der zivile Personalkörper der Bundeswehr muss demografiefest gemacht werden. Durch die anstehenden großen Modernisierungsbemühungen in der Bundeswehr – zum Beispiel beim Beschaffungsbedarf an modernen Waffensystemen oder der Aufholjagd im Bereich Digitalisierung – muss die Bundeswehr verstärkt kreative und individuelle Lösungen anbieten, um ihren Zivilbeschäftigten – auch den Tarifbeschäftigten – passgenau abgestimmte Angebote bei den Arbeitsbedingungen zu machen. Dadurch wird Bestandspersonal motiviert und gebunden und im Wettbewerb mit dem freien Markt neu benötigtes Fachpersonal gewonnen.

Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen: Bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst geht es um rund 2,3 Millionen Menschen. Ihre Arbeit ist unverzichtbar, das hat die Pandemie überdeutlich gemacht. Das muss sich bei der Entlohnung genauso widerspiegeln wie bei der Wertschätzung und Anerkennung. Bei Tarifverhandlungen geht es aber auch ganz grundsätzliche um die Frage, ob der öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiv ist und bleibt. Es darf nicht sein, dass beispielweise Pflegehilfskräfte auf einen Zweitjob angewiesen sind, um für sich und ihre Familie sorgen zu können. Der Blick geht häufig zuerst auf die reine Entlohnung, aber auch Faktoren wie häufige Befristungen im öffentlichen Dienst sorgen gerade bei jungen Menschen dafür, dass sie überproportional häufig in die Privatwirtschaft wechseln.

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