Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Bundestag hat Anfang Dezember wichtige Beschlüsse gefasst, von denen ein Teil des Zivilpersonals in der Bundeswehr profitiert. Zum einen wurde das Bundesumzugskostengesetz durch die Einführung eines Optionsmodells geändert, das eine Wahlfreiheit zwischen einer Umzugskostenvergütung oder der befristeten Gewährung von Trennungsgeld im Rahmen von Versetzungen ermöglicht. Die gesetzliche Regelung der Wahlfreiheit wurde jahrelang vom DBwV aufgrund der hohen Versetzungshäufigkeit unserer militärischen Kameradinnen und Kameraden gefordert.
Da im Zuge der verschiedenen Bundeswehrreformen – insbesondere in der laufenden Neuausrichtung – viele Standorte geschlossen und Dienststellen aufgelöst oder verlegt wurden, war beziehungsweise ist zunehmend auch das Zivilpersonal von Versetzungen betroffen. Dabei wird auch mit den dienstlichen Versetzungen nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt der Familie mit verlegt, sodass das Pendeln auch bei vielen zivilen Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Somit hatten wir 2015 die Forderung nach der gesetzlichen Wahlfreiheit auch in das Forderungspapier zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal mit aufgenommen und in den parlamentarischen Raum getragen.Eine der weiteren Forderungen in dem Papier ist unter anderem die vollständige Abdeckung der zivilen Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, insbesondere in den Laufbahnen des mittleren Dienstes hinsichtlich der Besoldungsgruppen A 8, A 9m und A 9?mZ. Nun ist zwar der Bundestag dieser Forderung leider nicht in Gänze nachgekommen, hat jedoch im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für 2017 im Einzelplan 14 weitere Hebungen und auch neue Planstellen in diesem Besoldungsbereich vorgesehen. Viele der neuen Planstellen werden den neu eingerichteten Dienstposten für die Bundeswehrfeuerwehr zugutekommen. Diese Erfolge für das Zivilpersonal sind das Ergebnis beharrlicher Überzeugungsarbeit der zuständigen Mandatsträger des DBwV bei den politisch Verantwortlichen und machen Mut, auch die noch offenen Punkte des Forderungspapiers weiterhin unbeirrt einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.
Mit herzlichen GrüßenIhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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