Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
"Die Personalvertretungen sind aufgerufen, mit Blick auf die Verfügung des BAPersBw in ihren Dienststellen auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung aufmerksam zu machen", betont Klaus-Hermnn Scharf, Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte. Foto: DBwV/Scheurer
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das BAPersBw hat im Februar 2019 eine Verfügung herausgegeben, in der auf verschiedene tarifliche Instrumente zur Gewinnung und Bindung von Personal – hier insbesondere von Fachkräften – aufmerksam gemacht wird. Hierzu zählen die Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung aus einer vorherigen Beschäftigung für die Stufenzuordnung, die Gewährung einer Personalgewinnungs- und -bindungszulage gemäß Paragraf 16 Abs. 6 TVöD und eine Verkürzung der Stufenlaufzeit bei besonders leistungsstarken Tarifbeschäftigten. Nach Aussage des BAPersBw sind diese Instrumente bisher zu restriktiv genutzt worden und sollten nun – aufgrund der Trendwende Personal und angesichts des Fachkräftemangels – „aktiv und offensiv“ genutzt werden.
Schaut man auf die Realität, findet die Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung bereits in den vergangenen Jahren verstärkt Berücksichtigung. Dagegen wurden Personalgewinnungs- und -bindungszulagen bisher kaum gewährt. Während diese Möglichkeiten der Zulagengewährung erst seit der Tarifeinigung 2016 zur Verfügung stehen, existiert das Instrument der Verkürzung der Stufenlaufzeit – allerdings auch der Verlängerung – bereits seit Inkrafttreten des TVöD im Jahr 2005. Die Anzahl der Anwendungsfälle blieb jedoch in den 14 Jahren bis heute sehr übersichtlich.
Die Aufforderung des BAPersBw an die personalbearbeitenden Stellen zur intensiveren Nutzung der dargestellten tariflichen Instrumente ist außerordentlich zu begrüßen. Im Hinblick auf die Stufenlaufzeitverkürzung ist sie auch überfällig. Denn es ist nicht nur ein Instrument der Personalbindung, sondern auch der Wertschätzung gegenüber Tarifbeschäftigten, an der es nicht selten mangelt. Die Personalvertretungen sind aufgerufen, mit Blick auf die Verfügung des BAPersBw in ihren Dienststellen auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung aufmerksam zu machen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: