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Der vereinbarte Inflationsausgleich wird vorbehaltlich der Parlamentszustimmung nun auch für den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen. Foto: DBwV/Kruse
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die diesjährige parlamentarische Sommerpause bildet die Halbzeit der laufenden Legislaturperiode. Es war ein willkommener Anlass für Opposition und Medien, die bisherigen Leistungen der Ampelkoalition zu bewerten. Auch für den Fachbereich Zivile Beschäftigte im DBwV ist es ein Grund, Zwischenbilanz zur Regierungsarbeit mit Blick auf den öffentlichen Dienst beim Bund und das Zivilpersonal in der Bundeswehr zu ziehen.
Grundlage der Bewertung ist die Umsetzung des Koalitionsvertrages unter Berücksichtigung der Folgen des Ukrainekrieges. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte kritische Bestandsaufnahme der Bundeswehr wurde unter anderem hinsichtlich des Personals durchgeführt, jedoch wurde dabei das Zivilpersonal zunächst vergessen, dann, nach lautstarker Kritik, doch noch gesondert betrachtet. Es erwuchs daraus eine Arbeitsgruppe im BMVg, die die Zukunft der Tarifbeschäftigten mit allen Aspekten bis Ende der Legislaturperiode vertieft betrachten und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten soll.
Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung von Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst in Richtung praktischer Berufserfahrungen und Anerkennung gleichwertiger beruflicher Qualifikationen für höhere Karrierewege wurde vom BMI aufgegriffen. Erste Vorschläge, jedoch nur im Rahmen des Laufbahnrechts der Beamtinnen und Beamten, wurden mit Gewerkschaften und Verbänden diskutiert, konkrete Maßnahmen werden nun durch das Ministerium erarbeitet. Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Förderung und Vereinfachung des Personalaustauschs und der Rotation unter anderem zwischen den Behörden beim Bund, plant das BMI demnächst die Bundeslaufbahnverordnung anzugehen, um das Beurteilungswesen ressortübergreifend zu vereinheitlichen.
Die geplante schrittweise Reduzierung der sachgrundlosen Befristung sowie die Begrenzung von befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund auf grundsätzlich sechs Jahre beim selben Arbeitgeber sind bisher weder umgesetzt worden, noch ist die Erarbeitung entsprechender Gesetzesvorhaben bisher erkennbar. Dagegen hat man als eine der ersten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro konsequent mit Inkraftsetzung zum Oktober 2022 angepackt. Nicht im Koalitionsvertrag stehend, jedoch als Folge der hohen Inflation, hatte die Ampel die Möglichkeit eines durch den Arbeitgeber zu zahlenden steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichs bis zu einer Höhe von 3000 Euro gesetzlich festgelegt. Die Tarifvertragsparteien haben bekanntermaßen für den öffentlichen Dienst beim Bund und bei den Kommunen mit ihrem Abschluss im April Gebrauch davon gemacht. Der vereinbarte Inflationsausgleich wird vorbehaltlich der Parlamentszustimmung nun auch für den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen.
In diesem Zusammenhang wird die im Koalitionsvertrag enthaltende Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage dank des starken Einsatzes des DBwV auch auf andere in der Bundeswehr zu zahlende Zulagen, darunter im maritimen Bereich, bei den Gebietsärzten und Rettungssanitätern sowie bei der Feuerwehr erweitert. Insgesamt kann man zufrieden feststellen, dass fast alle Koalitionsvereinbarungen, die das Zivilpersonal der Bundeswehr direkt oder indirekt betreffen, sich in der Umsetzung befinden oder bereits erfüllt sind.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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