Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom Oktober vergangenen Jahres wird auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen. Mit dem Beschluss des Bundestages gilt es jetzt auch für Soldaten und Beamten. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom Oktober vergangenen Jahres wird auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen. Mit dem Beschluss des Bundestages gilt es jetzt auch für Soldaten und Beamten. Foto: DBwV/Mika Schmidt

11.06.2021
fvk/yb

Bundestag beschließt Besoldungs- und Versorgungsanpassung

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Damit wurde das im vergangenen Oktober erzielte Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen – es gilt nun also auch für die Soldatinnen und Soldaten, die Beamtinnen und Beamten sowie die Ehemaligen im Geschäftsbereich des BMVg.

Der Beschluss der Parlamentarier erfolgte ohne Aussprache. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit zugrunde. Der Bundesrat erhob in seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den Entwurf.

Mit dem Gesetz werden nun die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sowie zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent angehoben. DBwV-Mitglieder finden die aktualisierten Gehaltstabellen für die entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen in unserem internen Bereich.

Damit verbunden ist eine Anpassung des Auslandszuschlags und eine Dynamisierung der Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten. Beschlossen ist ebenso ein Zulagenpaket, das folgende Punkte vorsieht:

  • Dynamisierung des DUZ
  • Neu: Allgemeine Pflegezulage (70 Euro, ab März 2022 dann 120 Euro)
  • Neu: Infektionsbettenzulage (90 Euro)
  • Erhöhung der Feldjägerzulage (Vorbemerkung Nr. 9 BBesG) von 190 auf 228 Euro

Die Corona-Sonderzahlung, die ebenfalls Teil des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 war, wurde bereits Ende vergangenen Jahres mit dem „Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ gesetzlich verankert. Die Auszahlung dieser Sonderzahlung ist bereits im Dezember 2020 erfolgt.

 

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