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Unter einer schwarz-rot-goldenen Standarte liegt am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf einem Tisch in der ehemaligen Aula der Pädagogischen Akademie in Bonn. Vorn in der Mitte (v.l.): Paul Löbe, Theodor Heuss und Hans-Christoph Seebohm. Der Parlamentarische Rat trat an diesem Tag zu seiner letzten Sitzung zusammen. Foto: picture-alliance/ dpa / dpa DENA
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ So lautet die Eidesformel für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Sie steht im Paragraph 9 des am 1. April 1956 in Kraft getretenen Soldatengesetzes. Oberstes Prinzip ist der „Staatsbürger in Uniform“, Leitbild der Inneren Führung.
Erst möglich gemacht hat dies einige Jahre zuvor ein anderes Dokument, das wie kein zweites die jüngere deutsche Geschichte geprägt hat und die Basis unserer Demokratie und der Parlamentsarme Bundeswehr ist: Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz verabschiedet, der Tag markiert gleichzeitig die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.
Wobei die Väter des Grundgesetzes nun wahrlich keinen leichten Weg gehen können. Erst vier Jahre sind nach Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen, Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Der heraufziehende Kalte Krieg zwischen den Westmächten und der Sowjetunion bestimmt die Geschichte auf deutschen Boden.
„Londoner Empfehlungen“ zur Gründung eines westdeutschen Staates
So haben die USA, Großbritanniens, Frankreichs und die drei Benelux-Länder bereits im Jahr zuvor die „Londoner Empfehlungen" verabschiedet. Die drei westlichen Militärgouverneure in Deutschland und die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder werden ermächtigt, eine „Verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen, um die Gründung eines westdeutschen Staates mit „einer freien und demokratischen Regierungsform“ vorzubereiten, wie es in einer lesenswerten Zusammenfassung der Bundeszentrale für Poltische Bildung heißt.
Zur Verfassunggebenden Versammlung wird der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65 Abgeordneten, die von den elf westdeutschen Landtagen gewählt wurden. Sie machen sich selbst die Arbeit nicht leicht, diskutiert wird unter anderem über die rechtliche Bedeutung einer Verfassung und die Form des künftigen Staates. Zudem muss die Hauptstadtfrage geklärt werden. Mit 33 Stimmen wird Bonn zur „vorläufigen Bundeshauptstadt“ gewählt. 29 Abgeordnete hatten Frankfurt am Main favorisiert. Kurz darauf ist es so weit, und das Grundgesetz wird verabschiedet.
Der weitere Weg: Am 14. August 1949 wird der erste Bundestag gewählt. Er konstituiert sich am 7. September 1949 gemeinsam mit dem Bundesrat in Bonn. Die erste Bundesversammlung wählt am 12. September Theodor Heuss zum Bundespräsidenten, der Bundestag am 15. September Konrad Adenauer (CDU) zum ersten Bundeskanzler.
Land bleibt über Jahrzehnte geteilt
Doch in der sowjetischen Besatzungszone wird das nicht nur mit Argwohn gesehen, sondern auch gehandelt. Am 7. Oktober 1949 wird die Deutsche Demokratische Republik gegründet. Damit existieren auf einmal zwei deutsche Staaten, über Jahrzehnte bleibt das Land geteilt. Erst mit der friedlichen Revolution in der DDR 1989/90 erfüllt sich der Herzenswunsch der Väter des Grundgesetzes und der allermeisten Deutschen: Am 3. Oktober 1990 ist Deutschland wieder vereint. Seitdem werden neben den westdeutschen auch die fünf ostdeutschen Bundesländer sowie Berlin in der Präambel des Grundgesetzes namentlich genannt.
Unsere Multimediareportage „Ein neuer Staat, ein Provisorium und glühende Demokraten“ finden Sie unter diesem Link.
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