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Die Vorsitzenden der Kommission Prof. Constanze Janda (2. von links) und Frank-Jürgen Weise (2. von rechts) übergeben den Bericht der Alterssicherungskommission über umfassende Schritte als Grundlage für eine Rentenreform an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld
Die mit Spannung erwarteten Empfehlungen der sogenannten Alterssicherungskommission (ASK) zu Reformvorschlägen der gesetzlichen Rente liegen nun vor.
Am Dienstagmorgen stellte die Kommission unter der Leitung von Prof. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise den Bericht vor und übergaben diesen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales.
Bundeskanzler Merz kündigte eine vollständige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission an: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte Merz nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Die Maßnahmen würden ineinandergreifen und sich gegenseitig ausbalancieren. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“, sagte der Kanzler. Die Koalition sei sich daher einig, das Paket «vollständig» umzusetzen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lobte die Kommission, die in Rekordzeit ein wichtiges Gesamtpaket vorgelegt habe und ebenfalls warnte, einzelne Elemente herauszulösen: „Man kann das nicht aufschnüren“, sagte sie. „Die 33 Empfehlungen werden wir uns angucken. Es gibt kein Rosinenpicken.“
Die Regelaltersgrenze wird steigen – so Constanze Janda: „Wir leben länger. Das hat zur Folge, dass wir vorgeschlagen haben, die Regelaltersgrenze in zehn Jahren, um ein halbes Jahr anzuheben, wenn die Lebenserwartung weiter so steigt.“ Die Reform habe auch die Jüngeren im Blick, ohne die Älteren abzuhängen. „Wir haben darauf geachtet, keine Gruppe aus dem Blick zu verlieren“, sagte sie.
Der von der Bundesarbeitsministerin wiederholt geforderten Einbeziehung von Beamten und Soldaten in das System der GRV erteilte die ASK eine wohlwollend formulierte, aber dennoch klare Absage. Zwar sieht die ASK „eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung“ an. Gleichwohl sah sich die ASK, anders als in Bezug auf Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften, nicht veranlasst, auch eine Einbeziehung von Soldaten und Beamten zu fordern, sondern beschränkte sich auf die Empfehlung einer „wirkungsgleiche Übertragung“ von Reformen in der GRV auf die Soldaten- und Beamtenversorgung.
Damit trug die ASK den erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die GRV Rechnung. So gebietet Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, dass bei einer Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG auch, dass „der Beamte seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen hat; stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche – niedriger festgesetzt“. Weiterhin zählt „zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen, dass das Ruhegehalt anhand der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amts zu berechnen ist.“
Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben lassen sich nicht mit dem System der GRV vereinbaren, weshalb ein Systemwechsel bei der Soldaten- und Beamtenversorgung ohne eine Grundgesetzänderung nicht möglich ist. Eine für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittel-Mehrheit ist derzeit nicht zu erwarten.
Dennoch sind durch zukünftige Reformen in der GRV im Rahmen einer „wirkungsgleichen Übertragung“ auf die Soldaten- und Beamtenversorgung Einschnitte nicht ausgeschlossen: Diese könnten sich sowohl bei den Altersgrenzen, der Hinterbliebenenversorgung zukünftiger Ehen und dem Umfang der Erhöhung von Versorgungsbezügen auswirken. Zwar rechtfertigen nach der Rechtsprechung des BVerfG steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung keine Absenkung des Versorgungsniveaus. Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die diesen zu Grunde liegenden Entwicklungen können jedoch Anlass bieten, sie in der Beamtenversorgung systemkonform nachzuführen.
Es wird zunächst abzuwarten sein, in welchem Umfang der Gesetzgeber die Empfehlungen der ASK umsetzt und diese „wirkungsgleich“ auf die Soldaten- und Beamtenversorgung überträgt. Der DBwV wird diesen Prozess aufmerksam, kritisch und konstruktiv begleiten.
Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel, 1. Vorsitzender Ehemalige kommentiert: „Es ist gut, dass sich Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas an die Empfehlungen der Kommission gebunden fühlen. Das schafft Sicherheit, weil kein grundlegender Systemwechsel empfohlen wird.“ Der 2. Vorsitzender Ehemalige, Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel ergänzt: „Entscheidend wird sein, was das Ministerium von Frau Bas nun für einen Gesetzentwurf vorlegt. Diesen werden wir als Vorsitzende Ehemalige im DBwV-Bundesvorstand wie üblich sorgfältig prüfen.“
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