DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mehr als 60 Personalbearbeiter aus der ganzen Bundeswehr kommen zur S1-Tagung des Verbandes nach Bonn. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Viele Termine stehen im Oktober in den Terminkalendern der Mandatsträger des Verbandes. Es stehen zahlreiche Fachtagungen an. Eine davon hat besondere Tradition und Bedeutung für den DBwV: Die S1-Tagung in Bonn, zu der der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, eingeladen hat, bringt wieder Personalexperten der Bundeswehr mit jenen zusammen, die in ihren Einheiten für Personalführung und Personalgewinnung zuständig sind.
Die Bandbreite der besprochenen Themen ist riesig: Natürlich geht es um das Thema Nachwuchsgewinnung, das die Bundeswehr vor große Herausforderungen stellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten aber ebenso wertvolle Informationen über die Beförderungslage oder über den Umgang mit dem Cannabisgesetz in den Streitkräften.
Was ist noch passiert?
Mit dem Gesetz zur „Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften“ sowie der „Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts“ beschließt der Bundestag zwei für Angehörige der Bundeswehr wichtige Gesetzesvorhaben.
Im Verbandsmagazin blicken wir auf den Sanitätsdienst der Bundeswehr und seine unverzichtbaren Dienste für die Truppe.
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