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Volker Geyer, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Beamten Bundes, Nancy Faeser (SPD), geschäftsführende Bundesministerin für Inneres und Heimat, Frank Werneke, Vorsitzender Gewerkschaft Verdi, und Karin Welge, Verhandlungsführerin Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, gaben in Potsdam das Verhandlungsergebnis bekannt (v.l.n.r.). Foto: picture alliance/dpa/Michael Bahlo
Es waren zähe und langwierige Verhandlungen, nun gibt es eine Einigung im Tarifstreit im öffentlichen Dienst. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen sollen mehr Geld erhalten.
Potsdam. In zwei Stufen sollen Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst steigen: So sollen die Einkommen der Tarifbeschäftigten in einem ersten Schritt zum 1. April 2025 um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, angehoben werden. Ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung in Höhe von 2,8 Prozent. Auch das 13. Monatsgehalt soll erhöht werden. Für Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende soll es insgesamt 150 Euro mehr geben. Der Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027 haben.
Im Wesentlichen folgt das Verhandlungsergebnis dem Schlichterspruch von Ende März. Neben höheren Schichtzulagen einigten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zudem auf flexiblere Regelungen zu Arbeitszeiten und freien Tagen. So soll es für die Tarifbeschäftigten ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag geben und es soll zumindest für den Großteil der Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, Teile des 13. Monatsgehalts in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Auf freiwilliger und befristeter Basis können die Tarifbeschäftigten zudem ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöhen.
Die Gewerkschaft ver.di gab bekannt, eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis starten zu wollen. Mitte Mai soll dann die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend entscheiden. Ausgehandelt werden muss zudem noch die zeit-, wirkungs- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Soldaten, die systemgerecht ins Besoldungs- und Versorgungssystem des Bundes übertragen werden muss.
Der DBwV bleibt am Ball
Klaus-Hermann Scharf, Vorsitzender des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im DBwV-Bundesvorstand, sagte: „Tarifergebnisse sind immer Kompromisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses Mal ist es jedoch kein zufriedenstellender Kompromiss, gemessen an den Forderungen der Gewerkschaften vor allem hinsichtlich der Arbeitszeitverkürzung und der Laufzeit. Vor dem Hintergrund einer im Wiederaufbau befindlichen Rüstungsindustrie und im Pflegebereich sehe ich bei diesem unattraktiven Ergebnis schwarz hinsichtlich des Haltens von Fachpersonal bei der Bundeswehr.“
Der verantwortliche Fachbereichsvorsitzende Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht im DBwV, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, ergänzte: „Wir nehmen das Ergebnis zunächst zur Kenntnis und hätten uns tatsächlich mehr erhofft. Wir bleiben aber am Ball und werden für unsere Mitgliedschaft kämpfen, die positiven Ansätze dieses Abschlusses, wie eine mögliche weitere Flexibilisierung der Langzeitkonten oder eine Anhebung der Zulagen, in der Übertragung durchzusetzen. Nun gehen wir wie immer in ein geordnetes Verfahren. Dies beginnt mit dem grundsätzlichen Einfordern der systemgerechten Übertragung für Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bei der neuen Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag. Das notwendige Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz wird, wenn es ein Schnellläufer wird, erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen, d.h. in rechne nicht damit, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger vor Herbst etwas auf dem Konto haben.“
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