Die Schlichtungskommission im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat einen Schiedsspruch vorgelegt. Sie schlug einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent sowie einen zusätzlichen Inflationsausgleich vor, der in mehreren Schritten bis Juni 2024 ausgezahlt werden soll. Foto: Fotolia

15.04.2023
jun

Schlichter legen Kompromiss im Tarifstreit vor

Berlin. Im Tarifstreit zwischen den Tarifpartnern und den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen hat die Schlichtungskommission jetzt einen Kompromissvorschlag beschlossen: Auf dessen Basis soll am nächsten Wochenende in einer dritten Tarifrunde weiterverhandelt werden. Hier die Inhalte des Kompromissvorschlags:

Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 zuerst eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung von 1240 Euro überwiesen werden. Ab Juli 2023 wird zudem bis einschließlich Februar 2024 monatlich ein Betrag von 220 Euro netto ausgezahlt.

Ab dem 1. März 2024 sollen die so genannten Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. „Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission, die unter Vorsitz von Prof. h.c. Hans-Henning Lühr (SPD) und Prof. Dr. Georg Milbradt (CDU) getagt hat.

Auf Basis dieses Vorschlags, den die Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit beschlossen hat, sollen die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in der dritten Runde ab nächsten Samstag, 22. April, in Potsdam fortgesetzt werden.

Der Vorschlag sieht im Einzelnen vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Für den Deutschen BundeswehrVerband, der die Tarifforderungen von Ver.di und DBB unterstützt, ist „dieser Kompromissvorschlag eine gute Basis, auf der in einer Woche weiterverhandelt werden kann“, wie Oberstleutnant Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, erklärt. „Der DBwV hat sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass es einen spürbaren Ausgleich für die hohe Inflation der vergangenen Monate geben muss. Das könnte auf dem von der Schlichtungskommission beschriebenen Weg gelingen“, so Dr. Buch weiter.

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