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„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
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Auf einer Pressekonferenz gab Bundeskanzlerin Angela Merkel die neuen, bundesweit geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus bekannt. Foto: picture alliance / AP Images
Berlin. Keine flächendeckende Ausgangssperre, aber ein Kontaktverbot: Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden in ganz Deutschland verboten, ausgenommen sind lediglich Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt mindestens für zwei Wochen. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag (22. März) nach ihren Beratungen zur Eindämmung der Corona-Krise geeinigt. Der neue Maßnahmenkatalog sieht zudem vor, dass Gastronomiebetriebe geschlossen werden, sie dürfen nur noch Gerichte ausliefern oder zur Mitnahme anbieten. Wegen der körperlichen Nähe zum Kunden müssen auch Dienstleister wie Friseure oder Tätowierer ihre Arbeit einstellen.
Merkel appellierte eindringlich an die Menschen, sich an die Regeln zu Kontaktbeschränkungen zu halten. Es bedeute Verzicht und Opfer, wenn man nicht mehr so einfach die Großeltern besuchen oder Freunde treffen dürfe, sagte die Kanzlerin. Nun würden aber in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten. Diese seien nicht bloß Empfehlungen des Staats, Verstöße würden Sanktionen durch die Behörden nach sich ziehen.
Merkel sagte, dass es viel Kritik an den uneinheitlichen Regelungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gegeben habe. Mit den nun bundesweit geltenden Regelungen zur Kontakteinschränkung habe man ein „Grundgerüst“ geschaffen.
Regional wird es dennoch unterschiedliche Regelungen geben: So gelten lokal strengere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Bayern kündigte an, das vereinbarte Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht zu übernahmen. Im Freistaat bleibt es bei der Regelung, wonach man nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ins Freie gehen darf.
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