Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (v.l.), Bundeskanzlerin Angela Merkel, Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister von Hamburg, und Bundesfinanzminister Olaf Scholz äußern sich bei einer Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (v.l.), Bundeskanzlerin Angela Merkel, Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister von Hamburg, und Bundesfinanzminister Olaf Scholz äußern sich bei einer Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa

15.04.2020
Amina Vieth/Yann Bombeke

Covid-19: Bundesregierung erlaubt erste Geschäftsöffnungen – Kontaktverbot bis 3. Mai

Berlin. Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie zeigen erste Erfolge. Nachdem auch Deutschlands Bürgerinnen und Bürger sich schon über Wochen in Verzicht üben mussten, gewährt die Bundesregierung nun erste Lockerungen, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten per Videokonferenz am Mittwoch (15. April) einigten: Geschäfte bis 800 Quadratmeter, Kultureinrichtungen, Zoos und Botanische Gärten dürfen wieder öffnen – unter klar definierten Bedingungen. Schulen sollen ab 4. Mai schrittweise öffnen. Für die Gastronomie gibt es jedoch weiterhin kein Aufatmen. Das Kontaktverbot bleibt bis zum 3. Mai bestehen, das Tragen von Masken wird empfohlen. Zudem sind Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt. Wirtschaft und Bürger stehen noch großen Herausforderungen bevor. Auch die Bundeswehr wird noch stark beim Kampf gegen Covid-19 gefordert sein.

„Wir haben etwas erreicht. Das hat uns heute auch das Robert-Koch-Institut bestätigt.“ Aber es sei ein Zwischenerfolg, „ein zerbrechlicher“, betonte Merkel in Anlehnung an die Aussagen von Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Es dürfe jetzt kein falsches Vorpreschen geben. „Wir müssen verstehen, dass wir so lange mit dem Virus leben müssen, wie es keine Medikamente, keinen Impfstoff gibt.“ Es gehe um „äußere Vorsicht, die wir walten lassen müssen“, denn es gehe jedes Mal um Menschenleben. Es bleibe auch weiter entscheidend, dass die Bürger einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das Kontaktverbot gelte nach wie vor und werde auch weiterhin von den Ordnungsbehörden geahndet.
 
Merkel dankte allen Bürgern, „die ihr Leben verändert haben, sich einschränken, weil sie ihren Mitmenschen helfen wollen. Das ist etwas ganz Starkes und Wichtiges.“ Auch dankte sie den Frauen und Männern, die das Gesundheitssystem am Laufen halten. Sie würden „Enormes“ leisten.

Mit Blick auf die Lockerung der Maßnahmen, müsse das Ziel sein, jede Infektionskette verfolgen zu können. „Dann können Infektionsherde eingegrenzt werden.“ Dadurch seien auch weitere Lockerungen im Bereich des öffentlichen Lebens möglich. Die Tracking-App für Corona-Infizierte sei hier eine gute Möglichkeit.

Zum Thema Alltagsmasken hat die Regierung eine klare Haltung: Sie empfiehlt dringend, diese im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen zu tragen.

Es ist eine ganz schwierige Situation für Eltern, dass es nur eine Notbetreuung gibt. Trotzdem müsse ganz behutsam, ganz schrittweise vorgegangen werden. Deswegen konzentriere man sich erst auf die Abschlussklassen und ältere Jahrgänge. Um die Schulen ab dem 4. Mai schrittweise zu öffnen, bedürfe es genauer Planung und Konzepte.

Die Friseursalons dürften unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ab dem 4. Mai wieder Kunden empfangen.

Es können Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern aufmachen, „allerdings mit guten Konzepten“. Es dürften sich beispielsweise keine langen Schlangen vor den Läden bilden.

Investiert werde in die Forschung. Damit der Forschungsstandort Deutschland auch seinen Beitrag zu der Bewältigung der Pandemie leisten kann.

Das Kabinett werde alle 14 Tage zusammenkommen und über neue Maßnahmen und Lockerungen beraten. „Ich hoffe, dass alle weiter so mitmachen und die Regeln einhalten“, betonte die Kanzlerin.

Kontaktverbot
Es soll weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Mitmenschen in der Öffentlichkeit eingehalten werden. Dort darf man sich weiterhin nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Die Bürger blieben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche zu verzichten. In Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen soll weiterhin der Schutz der Risikogruppen im Vordergrund stehen, es soll aber nicht zu einer vollkommenen Isolation der Betroffenen kommen. Daher sollen für die jeweiligen Einrichtungen spezifische Konzepte entwickelt werden.

Bildung/Kinderbetreuung
Der Schulbetrieb soll ab Montag, 4. Mai, schrittweise wieder aufgenommen werden. Zunächst sollen prioritär Schüler der Abschlussklassen sowie der Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, den Unterricht wieder aufnehmen. Gleiches gilt für die letzten Klassen der Grundschulen. Bis Ende April soll die Kultusministerkonferenz der Länder ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Dabei sollen auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb berücksichtigt werden. Auch der Hochschulbetrieb soll schrittweise wieder hochgefahren werden. So sollen etwa Prüfungen abgenommen werden können. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen sollen vor Ort notwendige Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden. Die Notbetreuung wird fortgesetzt.

Handel/Wirtschaft
Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sollen wieder geöffnet werden. Es soll Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geben. Unabhängig von der Verkaufsfläche können Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Bei den Dienstleistungsbetrieben sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. In Unternehmen sollen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden weiterhin vermieden werden. Gastronomiebetriebe wie Kneipen, Bars oder Resaturants bleiben weiterhin geschlossen.

Kultur
Weiterhin schlechte Zeiten für Fußballfans oder Festivalbesucher: Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Andere Kultureinrichtungen wie Bibliotheken oder Zoos und botanische Gärten sollen hingegen unter Auflagen wieder zugänglich sein. Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen können weiterhin nicht besucht werden. Über mögliche Lockerungen will die Bundesregierung in den kommenden Tagen mit Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften sprechen.

Schutzausrüstung
Der Bevölkerung wird das Tragen von Schutzmasken, auch selbst produzierter Mund-Nasen-Masken, in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr dringend empfohlen. Die Bundesregierung will ihre Aktivitäten bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen weiter intensivieren. Neben dem Einkauf im Ausland sollen auch eigene Produktionskapazitäten aufgebaut werden.

Den vollständigen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden Sie HIER.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick