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Berlin: Alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts sollen ab dem 3. Mai die Möglichkeit erhalten, sich in den von der Bundeswehr betriebenen Impfzentren des Bundes oder bei der parlamentsärztliche Stelle gegen Covid-19 impfen zu lassen. Den Ländern stehe es frei, für die Mitglieder ihrer Verfassungsorgane ab dem 3. Mai ebenso zu verfahren, heißt es in einem Bericht des Gesundheitsministeriums vom Sonntag. Die Mitglieder der Verfassungsorgane gehören der Gruppe 3 (Personen mit erhöhter Priorität) an.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beteiligen sich inzwischen mehr als 65 000 Ärzte an der Impfkampagne. In der 17. Kalenderwoche (ab 26. April) sollen demnach in den Arztpraxen erstmals mehr als zwei Millionen Dosen verabreicht werden, in der Woche darauf mehr als drei Millionen Dosen.
Im zweiten Quartal dieses Jahres sind laut Ministerium von den verschiedenen Herstellern insgesamt 80 Millionen Impfdosen zugesagt worden. Den größten Anteil - 50 Millionen Dosen - steuere Biontech bei. Während Biontech/Pfizer und Moderna frühzeitig Liefermengen und -daten mitteilten, würden die Lieferungen von Astrazeneca und Johnson&Johnson «aktuell nur mit sehr kurzer Frist angekündigt, was alle Beteiligten vor logistische Herausforderungen stellt».
Abhängig vom weiteren Verlauf der Impfkampagne und den noch ausstehenden Zusagen von Astrazeneca und Johnson&Johnson werde es spätestens im Juni möglich sein, «die Priorisierung aufzugeben und die Impfkampagne für alle Impfwilligen zu öffnen», teilte das Ministerium mit. Mit Blick auf die erwarteten Liefermengen könnten aber nicht alle Impfwilligen bereits im Juni geimpft werden, die Impfkampagne werde sich «wie geplant in den Sommer erstrecken».
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