Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gemeinsam für Demokratie, DBwV-Mitglieder stehen fest zum Grundgesetz. Foto: DBwV
Seedorf. Die Pensionierung stellt für Berufssoldaten und deren Angehörige einen wesentlichen Einschnitt dar. Zwänge des militärischen Dienstes entfallen, der Ruheständler kommt nun in den Genuss, das Leben frei gestalten zu können. Durch Versorgungsbezüge werden die finanziellen Grundbedürfnisse abgedeckt, die Pensionäre müssen sich aber trotzdem auf Veränderungen einstellen. Dies besser schon während der Dienstzeit, denn mit der Zurruhesetzung treten die entsprechenden Bestimmungen von einem Tag auf den anderen in Kraft.
Berufssoldaten darüber zu informieren ist das Ziel von Alterssicherungsseminaren, wie dem des Landesverbandes Nord im niedersächsischen Seedorf. Dort versammelten sich Berufssoldaten aus den Bezirken 3, 4 und 5, um sich mit dem Versorgungsrecht, Beihilfeangelegenheiten und weiteren Themen zu befassen. Die eintägige Veranstaltung wurde von Hauptmann a.D. Michael Scholz, Vorsitzender der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord, geleitet. Weitere Referenten waren dessen Stellvertreter Stabsfeldwebel Hannes Dreier und Oberstleutnant d.R. Jens Körting, Referatsleiter in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV.
Scholz forderte seine Zuhörerinnen und Zuhörer auf, sich rechtzeitig auf die Pensionierung vorzubereiten. Er verwies insbesondere auf Anträge, die auf die Höhe der Versorgungsbezüge Einfluss haben. Dazu führte unter anderem Ausbildungen vor dem Dienstantritt, Einsatzzeiten im Ausland und den „Aufbau Ost“ an. Er riet außerdem dazu, alle relevanten Daten selbst zusammen zu tragen und zu überprüfen, damit keine Ansprüche verloren gehen. In seinem Vortrag ging er darüber hinaus auf Hinzuverdienstgrenzen, den Versorgungsausgleich bei Geschiedenen, Regelungen für ehemalige NVA-Angehörige sowie das Zusammentreffen von Pension und Rente ein.
Das Versorgungsrecht war auch Thema des Juristen Körting, außerdem ging er auf die Hinterbliebenenversorgung und das Beihilferecht ein. Sehr spezielle Fragen, bei denen sich Verbandsmitglieder bei Bedarf auch an die Rechtsabteilung des DBwV wenden können. Hannes Dreier machte alle Aspekte betreffend den Teilnehmern deutlich, dass eintägige Unterrichtungen wie die in der Fallschirmjägerkaserne Wochenseminare nicht ersetzen können. Solche werden als Lehrgänge der Bundeswehr und vom Bildungswerks des DBwV sowie weiteren Anbietern, darunter die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS), durchgeführt. „Anmeldungen dazu sollten frühzeitig erfolgen“, erklärte der Stabsfeldwebel, „denn der Andrang ist groß.“
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