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Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 auf den Vorschlag des Bundesministeriums des Innern (BMI) den Regierungsentwurf zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beschlossen. Mit der Reform werden zentrale laufbahnrechtliche Regelungen modernisiert, vereinheitlicht und praxisnäher ausgestaltet.
Der vorgelegte Regierungsentwurf wird in weiten Teilen ausdrücklich begrüßt. In zwei Beteiligungsrunden (November 2024 sowie Oktober 2025) setzte sich der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) für die Interessen seiner Mitglieder ein – und wurde gehört!
Nachdem nach der ersten Stellungnahme des DBwV 2024 bereits mehrere angesprochene Punkte in den nächsten Referentenentwurf 2025 aufgenommen worden waren, galt es im Oktober 2025 die vorgesehene Streichung des § 27 der aktuell geltenden BLV zur Ausnahme für besonders leistungsstarke Beamte sowie eine Anlassbeurteilung bei Freistellungen zu verhindern. Der nun vorliegende Regierungsentwurf trägt beiden angebrachten Punkten Rechnung.
Dies stellt einen bedeutenden Erfolg dar, unterstreicht die konstruktive Zusammenarbeit im Beteiligungsverfahren und zeigt zugleich, dass es sich lohnt, dranzubleiben und die fachlich fundierten Forderungen der Mitglieder mit Nachdruck zu vertreten, damit sie Gehör finden.
Positiv hervorzuheben ist auch die Angleichung der Wiederholungsversuche von Modulprüfungen in allen Bachelorstudiengängen. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Gleichbehandlung im Studium für den öffentlichen Dienst vollzogen.
Zudem werden die Regelungen zur fiktiven Beurteilungsfortschreibung im Regierungsentwurf aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auf die Verordnungsebene angehoben. Dies stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine klarere normative Grundlage. Mit der Einführung einer fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg in den höheren Dienst wird darüber hinaus ein zeitgemäßes Instrument geschaffen, um Durchlässigkeit und Leistungsorientierung weiter zu fördern.
Die umfangreichen sprachlichen Überarbeitungen sowie die Einfügung übersichtlicher Aufzählungen tragen wesentlich zur besseren Verständlichkeit der Verordnung bei. Diese strukturellen Anpassungen erleichtern die praktische Anwendung in der Personalverwaltung und erhöhen die Transparenz für die Betroffenen.
Ungeachtet der positiven Entwicklungen bleibt das Ziel des DBwV, eine noch stärkere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen zu erreichen, bestehen. Eine moderne Personalentwicklung im öffentlichen Dienst erfordert flexible und faire Aufstiegsmöglichkeiten, die Qualifikation und Leistung angemessen berücksichtigen.
Der Regierungsentwurf wurde am 11. Februar 2026 verabschiedet und muss noch verkündet werden. Einen Tag nach der Verkündung, mit der zeitnah zu rechnen ist, tritt die Novellierung der BLV in Kraft.
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