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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
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SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nach dem versehentlichen Schuss eines Polizisten auf einen Soldaten geht die Aufarbeitung weiter. Die Anwälte des Soldaten melden sich nun zu Wort - und stellen Forderungen.
München/Erding. Der versehentlich bei einer Übung von einem Polizisten angeschossene Bundeswehrsoldat ist nach Angaben seines Anwalts weiter dienstunfähig. Sein Mandat sei keineswegs leicht verletzt worden, sondern habe eine massive Gesichtsverletzung davongetragen und werde dauerhaft entstellt bleiben, berichtete Anwalt Alexander Stevens. Wäre der Schuss wenige Millimeter abgewichen, hätte dies sogar seinen Tod bedeuten können, so der Anwalt.
Anwälte stellten Strafanzeige
Er stellte mit seinem Kollegen Holm Putzke Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung. Die Anwälte verlangen unter anderem die Sicherstellung und Auswertung von Bodycam-, Fahrzeug- und Luft-Videos sowie Funk- und Einsatzprotokollen. Zudem fordern sie ballistische Gutachten und die Vernehmung sämtlicher Einsatzkräfte und der Einsatzleitung sowie Einsicht in zahlreiche Unterlagen.
Fehlende Information führt zu schwerwiegender Panne
Zu dem Zwischenfall war es am Abend des 22. Oktober bei der Bundeswehr-Übung «Marshal Power» in Erding gekommen. Augenzeugen sahen einen bewaffneten Mann, sie vermuteten, dass von ihm eine Gefahr ausging und alarmierten die Polizei. Soweit bisher bekannt, war offensichtlich weder die Öffentlichkeit noch die Polizei ausreichend über den Start der Übung schon an diesem Tag informiert.
Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem ein Feldjäger nach offiziellen Angaben leicht verletzt wurde. Er kam in ein Krankenhaus, das er demnach noch am Abend wieder verlassen konnte.
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