70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Kurz vor Inkrafttreten des Atomwaffenverbots der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung einen Beitritt zu dem Vertrag erneut abgelehnt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekräftigt das Auswärtige Amt, dass es den seit mehr als 50 Jahren bestehenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument hält, um zu konkreten Abrüstungsschritten zu kommen. Aus dem neuen Vertrag ergebe sich eine Nachrangigkeit bestehender Verpflichtungen. «Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen», heißt es in dem Schreiben der Staatssekretärin Antje Leendertse, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen in einem Gutachten im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen allerdings zu einem anderen Ergebnis. Die beiden Verträge stünden «juristisch nicht in Widerspruch» zueinander, heißt es darin. Die rechtliche «Fortschreibung» bestehe vor allem darin, dass der Atomwaffenverbotsvertrag «konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert».
Für Dagdelen sind damit die Hauptargumente der Bundesregierung widerlegt. «Neben den politischen sind nun auch die juristischen Ausflüchte der Bundesregierung zum Boykott des Atomwaffenverbotsvertrages wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Einem Beitritt zu diesem historischen Abrüstungsvertrag steht nichts entgegen, im Gegenteil», sagt sie.
Der UN-Vertrag war 2017 von 122 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beschlossen worden. An diesem Freitag tritt er in Kraft, weil ihn inzwischen mehr als 50 Staaten ratifiziert haben. Der Vertrag wird allerdings von allen Atommächten sowie allen Nato-Staaten und damit auch Deutschland abgelehnt. Damit bleibt er unwirksam, zumindest was konkrete Abrüstungsschritte angeht.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: