Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Kurz vor Inkrafttreten des Atomwaffenverbots der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung einen Beitritt zu dem Vertrag erneut abgelehnt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekräftigt das Auswärtige Amt, dass es den seit mehr als 50 Jahren bestehenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument hält, um zu konkreten Abrüstungsschritten zu kommen. Aus dem neuen Vertrag ergebe sich eine Nachrangigkeit bestehender Verpflichtungen. «Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen», heißt es in dem Schreiben der Staatssekretärin Antje Leendertse, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen in einem Gutachten im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen allerdings zu einem anderen Ergebnis. Die beiden Verträge stünden «juristisch nicht in Widerspruch» zueinander, heißt es darin. Die rechtliche «Fortschreibung» bestehe vor allem darin, dass der Atomwaffenverbotsvertrag «konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert».
Für Dagdelen sind damit die Hauptargumente der Bundesregierung widerlegt. «Neben den politischen sind nun auch die juristischen Ausflüchte der Bundesregierung zum Boykott des Atomwaffenverbotsvertrages wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Einem Beitritt zu diesem historischen Abrüstungsvertrag steht nichts entgegen, im Gegenteil», sagt sie.
Der UN-Vertrag war 2017 von 122 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beschlossen worden. An diesem Freitag tritt er in Kraft, weil ihn inzwischen mehr als 50 Staaten ratifiziert haben. Der Vertrag wird allerdings von allen Atommächten sowie allen Nato-Staaten und damit auch Deutschland abgelehnt. Damit bleibt er unwirksam, zumindest was konkrete Abrüstungsschritte angeht.
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