Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Einkommensgrenze für beihilfeberücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner von Beihilfberechtigten wurde von 17.000 auf 20.000 Euro angehoben. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Ehe- und Lebenspartner von Beihilfeberechtigten können in der Beihilfe berücksichtig werden, solange ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese lag seit 2009 unverändert bei 17.000 Euro jährlich. Der Verband fordert schon seit Langem, dass dieser Wert an die Entwicklung des Rentenniveaus der letzten Jahre angeglichen – also angehoben werden muss. Das Innenministerium (BMI) hat sich gegen solche Überlegungen lange gewehrt. Unsere stetigen Bemühungen haben sich hier schlussendlich aber gelohnt: die Einkommensgrenze wurde nun auf 20.000 Euro angehoben.
Welches Einkommen hierbei eine Rolle spielt und welche Verfahrensanpassung seit Anfang 2021 zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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