Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Zertifizierungs- und Prüfprozess von FFP2-Masken findet durch DEKRA Testing & Certification sowie die Firma DMT in einem Labor in Essen statt. Foto: picture alliance/dpa, Fabian Strauch
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Deutschland nicht mehr wegzudenken, vielerorts sogar Pflicht, doch welche Maske schützt wie und woran erkennt man nun die Unterschiede? Darüber herrscht bundesweit zunehmend Verwirrung. Die Prüfgesellschaft DEKRA bringt nun in einer aktuellen Pressemeldung Licht ins Dunkel. Das Speziallabor der „DEKRA Testing & Certifikation“ in Essen ist eine von zwei innerhalb Deutschlands für Atemschutzmasken anerkannten Stellen.
CPA-Maske
Die Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) konnte bis 30. September 2020 ohne Baumusterprüfung, dafür aber mit bestandenem Schnelltest bei einem zugelassenen Prüfinstitut die Marktfähigkeit erlangen. Sie gelten nach wie vor „bis zum Ende des Ablaufdatums (ein Jahr ab Prüfdatum)“ als sicher und verkehrsfähig, fasst die Pressemitteilung zusammen. Im Aufdruck (auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit) muss die Bezeichnung „CPA-Maske“ sowie die Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2) ersichtlich sein. Eine CE-Kennzeichnung oder die Angabe der strengen europäischen Norm „EN 149“ entfällt.
FFP2-Atemschutzmaske
Das FFP steht für Face Filtering Piece – zu Deutsch Gesichtsfilterstück. „Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden“, berichtet die DEKRA. FFP3-Masken sollen sogar eine Abscheideleistung von 99 Prozent erbringen. Erkennbar sind die Masken an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske sowie speziellen Angaben auf der Verpackung. Dazu gehört eine vier-stellige CE-Nummer als Kennzeichnung der jeweiligen Prüfstelle, die Nennung der Maskenklasse „FFP2“ sowie die Bezeichnung der Norm „EN 149:2001+A1:2009“
KN95- bzw. N95
Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich um FFP2-ähnliche Produkte, die allerdings die „EN 149“ nicht erfüllen müssen. Bei KN95 erfolgt die Prüfung nach chinesischem Standard GB2626, bei N95 nach amerikanischem Standard NIOSH. Diese Masken werden nicht als FFP2-Masken anerkannt, können in Deutschland bei Bestehen eines Schnelltests aber als CPA-Masken verwendet werden.
Medizinische Masken
Die sogenannten OP-Masken bieten den geringsten Schutz gegen Aerosole und Tröpfcheninfektion. Auf der Verpackung ist eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt angegeben.
Die vollständige Pressemitteilung der DEKRA lesen Sie hier.
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