Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Alles Gute zum Geburtstag, DBwV!
Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Der Zertifizierungs- und Prüfprozess von FFP2-Masken findet durch DEKRA Testing & Certification sowie die Firma DMT in einem Labor in Essen statt. Foto: picture alliance/dpa, Fabian Strauch
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Deutschland nicht mehr wegzudenken, vielerorts sogar Pflicht, doch welche Maske schützt wie und woran erkennt man nun die Unterschiede? Darüber herrscht bundesweit zunehmend Verwirrung. Die Prüfgesellschaft DEKRA bringt nun in einer aktuellen Pressemeldung Licht ins Dunkel. Das Speziallabor der „DEKRA Testing & Certifikation“ in Essen ist eine von zwei innerhalb Deutschlands für Atemschutzmasken anerkannten Stellen.
CPA-Maske
Die Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) konnte bis 30. September 2020 ohne Baumusterprüfung, dafür aber mit bestandenem Schnelltest bei einem zugelassenen Prüfinstitut die Marktfähigkeit erlangen. Sie gelten nach wie vor „bis zum Ende des Ablaufdatums (ein Jahr ab Prüfdatum)“ als sicher und verkehrsfähig, fasst die Pressemitteilung zusammen. Im Aufdruck (auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit) muss die Bezeichnung „CPA-Maske“ sowie die Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2) ersichtlich sein. Eine CE-Kennzeichnung oder die Angabe der strengen europäischen Norm „EN 149“ entfällt.
FFP2-Atemschutzmaske
Das FFP steht für Face Filtering Piece – zu Deutsch Gesichtsfilterstück. „Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden“, berichtet die DEKRA. FFP3-Masken sollen sogar eine Abscheideleistung von 99 Prozent erbringen. Erkennbar sind die Masken an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske sowie speziellen Angaben auf der Verpackung. Dazu gehört eine vier-stellige CE-Nummer als Kennzeichnung der jeweiligen Prüfstelle, die Nennung der Maskenklasse „FFP2“ sowie die Bezeichnung der Norm „EN 149:2001+A1:2009“
KN95- bzw. N95
Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich um FFP2-ähnliche Produkte, die allerdings die „EN 149“ nicht erfüllen müssen. Bei KN95 erfolgt die Prüfung nach chinesischem Standard GB2626, bei N95 nach amerikanischem Standard NIOSH. Diese Masken werden nicht als FFP2-Masken anerkannt, können in Deutschland bei Bestehen eines Schnelltests aber als CPA-Masken verwendet werden.
Medizinische Masken
Die sogenannten OP-Masken bieten den geringsten Schutz gegen Aerosole und Tröpfcheninfektion. Auf der Verpackung ist eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt angegeben.
Die vollständige Pressemitteilung der DEKRA lesen Sie hier.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: