70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Zertifizierungs- und Prüfprozess von FFP2-Masken findet durch DEKRA Testing & Certification sowie die Firma DMT in einem Labor in Essen statt. Foto: picture alliance/dpa, Fabian Strauch
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Deutschland nicht mehr wegzudenken, vielerorts sogar Pflicht, doch welche Maske schützt wie und woran erkennt man nun die Unterschiede? Darüber herrscht bundesweit zunehmend Verwirrung. Die Prüfgesellschaft DEKRA bringt nun in einer aktuellen Pressemeldung Licht ins Dunkel. Das Speziallabor der „DEKRA Testing & Certifikation“ in Essen ist eine von zwei innerhalb Deutschlands für Atemschutzmasken anerkannten Stellen.
CPA-Maske
Die Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) konnte bis 30. September 2020 ohne Baumusterprüfung, dafür aber mit bestandenem Schnelltest bei einem zugelassenen Prüfinstitut die Marktfähigkeit erlangen. Sie gelten nach wie vor „bis zum Ende des Ablaufdatums (ein Jahr ab Prüfdatum)“ als sicher und verkehrsfähig, fasst die Pressemitteilung zusammen. Im Aufdruck (auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit) muss die Bezeichnung „CPA-Maske“ sowie die Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2) ersichtlich sein. Eine CE-Kennzeichnung oder die Angabe der strengen europäischen Norm „EN 149“ entfällt.
FFP2-Atemschutzmaske
Das FFP steht für Face Filtering Piece – zu Deutsch Gesichtsfilterstück. „Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden“, berichtet die DEKRA. FFP3-Masken sollen sogar eine Abscheideleistung von 99 Prozent erbringen. Erkennbar sind die Masken an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske sowie speziellen Angaben auf der Verpackung. Dazu gehört eine vier-stellige CE-Nummer als Kennzeichnung der jeweiligen Prüfstelle, die Nennung der Maskenklasse „FFP2“ sowie die Bezeichnung der Norm „EN 149:2001+A1:2009“
KN95- bzw. N95
Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich um FFP2-ähnliche Produkte, die allerdings die „EN 149“ nicht erfüllen müssen. Bei KN95 erfolgt die Prüfung nach chinesischem Standard GB2626, bei N95 nach amerikanischem Standard NIOSH. Diese Masken werden nicht als FFP2-Masken anerkannt, können in Deutschland bei Bestehen eines Schnelltests aber als CPA-Masken verwendet werden.
Medizinische Masken
Die sogenannten OP-Masken bieten den geringsten Schutz gegen Aerosole und Tröpfcheninfektion. Auf der Verpackung ist eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt angegeben.
Die vollständige Pressemitteilung der DEKRA lesen Sie hier.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: