Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Alles Gute zum Geburtstag, DBwV!
Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Köln. Ein Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ist in einem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Er habe sich keiner Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gemacht, entschied das Gericht am Mittwoch (27. März) nach zwei Verhandlungsterminen. Der Offizier des Bundeswehr-Nachrichtendienstes war beschuldigt worden, im Jahr 2017 Informationen über eine Razzia bei der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) vorab weitergegeben zu haben. Die Durchsuchungen standen im Zusammenhang mit Ermittlungen im Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A. und sollte mögliche Verbindungen zu Kommandosoldaten aufklären. Die Razzia in der Kaserne der Spezialeinheit in Calw (Baden-Württemberg) war aber vorher bekannt geworden. Die Zentrale des MAD ist in Köln.
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