Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf die Teilnehmer des Alterssicherungsseminars in Husum warteten vielfältige Informationen. Foto: LV Nord
Husum. Im Alter nicht mehr arbeiten zu müssen und den Ruhestand genießen zu können, ist eine der größten Leistungen des Sozialstaats. Die Alterssicherung in Deutschland wird durch die gesetzliche Rentenversicherung dominiert. Für Beamte, Richter und Soldaten bilden Versorgungsbezüge („Pension“) die finanzielle Grundlage für die Zeit nach dem Arbeitsleben. Was es damit auf sich hat und was in dieser Beziehung für Ruheständler noch relevant ist, erfuhren angehende Pensionäre bei einem Alterssicherungsseminar im schleswig-holsteinischen Husum.
Hauptmann a.D. Michael Scholz und Stabsfeldwebel a.D. Hannes Dreier referierten im Offizierheim der Fliegerhorst-Kaserne vor rund 70 Berufssoldatinnen und -soldaten. Themen des Vorsitzenden der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord und dessen Stellvertreters waren das Versorgungsrecht und die Beihilfe sowie Anschlussarbeitsverhältnisse und Reservedienstleistungen. Angesprochen wurde auch der Übergang von Mitgliedern aus den Truppen- in die ERH-Kameradschaften. Eine „Botschaft“ wiederholten die beiden Referenten mehrfach: „Sich rechtzeitig kümmern!“ Dreier verwies dazu insbesondere auf zu stellende Anträge zwecks Doppelanrechnung bestimmter Dienstzeiten, zur Anerkennung von Vordienstzeiten sowie betreff Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit.
Um künftige Pensionäre zu befähigen, den Ruhestand selbstbestimmt gestalten, finanzielle Chancen erkennen und eigenständig nutzen können, bedarf es jedoch tieferer Einblicke. Deshalb stellten die beiden Referenten fest: Tagesseminare wie das in Husum erlauben lediglich einen Überblick über relevante Themen, sie können keinesfalls die mehrtägigen Veranstaltungen zur Alterssicherung ersetzen. Wesentlich breitere Inhalte vermitteln beispielsweise die viertägigen Alterssicherungsseminare des Bildungswerks des Deutschen BundeswehrVerbandes. Eine Teilnahme daran wird neun bis zwölf Monate vor der Zurruhesetzung empfohlen.
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