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Die Gesundheitsakten der Soldatinnen und Soldaten werden in Zukunft digital geführt. Foto: Bundeswehr/Dittrich
Es wurde auch Zeit: Endlich sieht die Bundeswehr ein, dass die Führung der Patientenakte als reine Papierakte der Vergangenheit angehört. Die Akte ist elementar für den Truppenarzt, da er daraus die Krankheits- und Therapieverläufe ablesen kann und darauf aufbauend eine Diagnose stellt.
Aktuell werden die Gesundheitsakten per Hand ausgefüllt und als reine Papierakte aufbewahrt. Diese Vorgehensweise birgt die Gefahr in sich, dass sämtliche Patientendaten bei Diebstahl oder Verlust abhandenkommen und im schlimmsten Fall sogar an unbefugte Dritte gelangen. Aber auch die damit einhergehende fehlende Transparenz zwischen den einzelnen Sanitätseinrichtungen ist problematisch, denn die jeweiligen Truppenärzte können ohne die Patientenakte nicht nachvollziehen, was in der anderen Einheit bereits an Behandlungen durchgeführt wurde. Gab man in der Vergangenheit die Akten den Soldaten bei Kommandierungen noch persönlich mit, so ist es jetzt üblich, sie postalisch zu verschicken. Zwar vermindert dies das Risiko eines Abhandenkommens, doch führt diese Vorgehensweise zu enormen Verzögerungen, Mehrarbeit und Kosten. Es liegt also auf der Hand, dass auch die Verarbeitung der Patientendaten innerhalb der Bundeswehr in der Gegenwart ankommen muss.
Das Ziel ist, dass die elektronische Patientenakte der Bundeswehr (ePA Bw) zukünftig alle medizinischen Daten wie Laborwerte, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichte enthalten soll. Durch die elektronische Verfügbarkeit sollen die Daten dann innerhalb der Sanität ortsunabhängig abrufbar sein.
Am 14. Oktober 2020 startete die erste Kick-off-Veranstaltung zur Einführung der sogenannten IT-Unterstützung Regionale Sanitätseinrichtungen, die den ersten Schritt in Richtung digitale Gesundheitsakte darstellt. Im November und Dezember wurde dann im Sanitätsversorgungszentrum und im Facharztzentrum Köln-Wahn der Initial-Rollout durchgeführt. Oberfeldarzt Daniel Szameitat, der bei der Einführung der IT-Unterstützung in Köln-Wahn federführend war, teilte mit, dass der Initial-Rollout reibungslos verlaufen sei.
Doch es gibt auch schon erste Kritikpunkte: So sprechen einige Stimmen davon, dass es sich lediglich um eine rudimentäre Anfangsbefähigung handele, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich. Die überwiegende Zahl der Nutzer ist aber dankbar für die Fortschritte, da vieles, was vorher per Hand in die Akte eingetragen werden musste, nun schon digital erfasst werden könne. Bei den Patienten wird sicherlich auch folgender Punkt zu enttäuschten Erwartungen führen: Bei Überweisungen an einen zivilen Arzt muss der Truppenarzt zukünftig auch weiterhin entsprechende Ausdrucke für den Patienten fertigen, damit diese dem zivilen Arzt vorgelegt werden können. Eine digitale Freigabe an zivile Ärzte ist nicht vorgesehen.
Parallel gibt es entsprechende Entwicklungen auch für die gesetzlich Versicherten. Seit dem 1. Januar sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Es stellt sich also die Frage, wie entsprechende Übertragungen beim Einstieg oder Ausstieg in den Dienst der Bundeswehr ablaufen werden.
Sollte beim Beginn des Dienstes eine ePA bestehen, so soll laut Behördenspiegel die ePA in die elektronische Patientenakte der Bundeswehr überführt werden und als solche fortgeschrieben werden. Beim Ausstieg soll es in der Zukunft ebenso eine Überführung geben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Überführung nur mit den bis dahin erfassten Patientendaten erfolgen wird. Gerade Berufssoldaten mit einer langen Dienstzeit, deren Gesundheitsdaten zum Großteil in der Papierakte erfasst wurden, werden also kaum von der Digitalisierung profitieren. Denn Voraussetzung ist, dass die elektronische Patientenakte der Bundeswehr zunächst flächendeckend eingeführt ist. Laut Angaben des Sanitätsdienstes soll dies Ende 2022 der Fall sein, sodass Anfang 2023 die ePA Bw in sämtlichen Sanitätsunterstützungs- und Versorgungszentren zur Verfügung stehen soll. Eine Überführung der jetzigen physischen Gesundheitsakte soll jedoch nicht erfolgen. Damit werden die Nachteile der Papierakte noch lange spürbar sein.
Aber auch die datenschutzrechtlichen Aspekte sind für die Patienten relevant, denn die Aussicht, dass zukünftig ein Zugriff auf die ePA Bw von jedem Standort, und damit von weitaus mehr Sanitätspersonal, möglich ist, scheint bei allen Vorteilen erst einmal beängstigend. Doch dieser Problempunkt wurde durch die Bundeswehr bereits mitgedacht. Bei einem standortfremden Zugriff auf die ePA Bw muss laut Informationen der Bundeswehr erst ein Einverständnis des Patienten erfolgen. Ausnahmen hiervon seien nur im Notfall vorgesehen.
Der Vorsitzende Sanität im DBwV, Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers, zieht hierzu folgende Bilanz: „Mit der elektronischen Patientenakte Bundeswehr gehen wir den nächsten, längst überfälligen Schritt in die Digitalisierung. In der Praxis ist die ePA im Zivilen trotz der offiziell verpflichtenden Einführung noch nicht einmal ansatzweise flächendeckend vorhanden. Im System der Bundeswehr ist die ePA Bw die erste Grundbefähigung und bei richtigem weiteren Vorgehen können wir in einigen Jahren sogar zum Vorreiter in einem bundesweiten System werden, als Vorbild für das zivile Gesundheitssystem. Unser besonderes Augenmerk im Auftrag unserer Mitglieder wird neben der Anwenderfreundlichkeit ganz besonders im Bereich des Datenschutzes liegen.“
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