Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Bundeskanzler Merz: Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Die ultimative Abschreckung
Starke Stimme für Vielfalt: Nariman Hammouti erhält den Verdienstorden
70 Jahre Zentrum Innere Führung – 70 Jahre Führungskultur
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Bundeswehr schafft sogenannte Netzwerferdrohnen an, um Kasernen und andere Liegenschaften vor Spionage- und Sabotagedrohnen zu schützen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags billigte ein entsprechendes Beschaffungsprojekt, wie das Verteidigungsministerium mitteilte.
«Netzwerferdrohnen gelten als bewährte Abwehrmaßnahme für den Liegenschaftsschutz», hieß es. Sie würden in der Regel im Verbund mit weiteren Systemen wie Störsendern und Radar eingesetzt. Die Drohnen fangen gegnerische Drohnen mit einem Netz ein. Im Gegensatz zu einem Abschuss besteht damit keine Gefahr durch umherfliegende Trümmerteile. Das Ministerium wies darauf hin, dass sie sich daher auch für den Einsatz in städtischen Gebieten eignen.
Wie viele dieser Drohnen die Bundeswehr anschaffen will, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage nicht. Zu Einzelsummen oder Stückzahlen könne man sich aus Gründen der militärischen und operativen Sicherheit nicht äußern. Dies würde Rückschlüsse auf schützenswerte Informationen zulassen.
Rüstungsinvestitionen unterliegen der politischen Kontrolle. Beschaffungen der Bundeswehr, die 25 Millionen Euro oder mehr kosten, müssen vom Haushaltsausschuss genehmigt werden, so ist es in der Bundeshaushaltsordnung festgelegt.
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