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Die Federführung für das Reformvorhaben der Nachrichtendienste liegt beim von Alexander Dobrindt geleiteten Innenministerium. Foto: picture alliance/dpa/Michael Brandt
Es ist ein Thema, das für Kontroversen sorgt: Die Bundesregierung will die Nachrichtendienste angesichts der aktuellen Bedrohungslagen reformieren und ihre Befugnisse erweitern. Gegner des Vorhabens sprechen von einer „Stasi 2.0“.
Berlin. Im Bundestag wurde das Gesetz, das BND und Verfassungsschutz betrifft, heute erstmals beraten – und es kam zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition. Doch worum geht es bei dem „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ überhaupt? Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit der Stärkung der nachrichtendienstlichen Fähigkeiten, insbesondere auch im Cyberraum. Das Gesetz schaffe „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyberangriffen wie auch allgemein – unter strengen Voraussetzungen – zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungsakteure“.
Im Falle des BND ist wohl die gravierendste Neuerung, dass der Dienst unmittelbar auf eine Bedrohung reagieren könnte, etwa, indem er die IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe zerstört. Nina Warken (CDU), Bundesministerin für besondere Aufgaben, betonte im Bundestag, dass Deutschland zum Ziel ständiger hybrider Angriffe geworden sei. „Wir werden jetzt unsere Nachrichtendienste konkurrenzfähiger machen und reagieren damit auf die innere und äußere Bedrohungslage“, sagte Warken. So könne man besser auf Daten zugreifen und diese zuverlässiger auswerten, so die Ministerin.
Für SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede geht es darum, „Gefahren abzuwehren und die Bevölkerung zu schützen“. Und: „Unsere Dienste müssen auf Augenhöhe mit unseren Verbündeten arbeiten können, das fördert die gleichwertige Zusammenarbeit und erhöht die Sicherheit.“
Für mehr Zündstoff unter den Parteien sorgt die Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes. So tragen etwa die Grünen das Reformvorhaben grundsätzlich mit, halten die Pläne der Bundesregierung mit Blick auf den Verfassungsschutz für überzogen. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnte die Koalition vor einer Schlappe bei der Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Gemäß Gesetzentwurf soll das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig auch in Wohnungen oder Geschäftsräumen eindringen dürfen, etwa, um dort Spionage-Software zu installieren. Zudem sollen die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation ausgeweitet werden. Das Vorgehen der Nachrichtendienste soll durch einen „Unabhängigen Kontrollrat“ überprüft werden.
Linke und AfD lehnen das Reformvorhaben klar ab. Clara Bünger (Die Linke) sieht die „Grundrechte mit Füßen getreten“ und erinnerte an die Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Rechtsterror der NSU-Gruppe. Der AfD-Politiker Gottfried Curio sprach von einer „Stasi 2.0“ und einem „Putsch gegen den Rechtsstaat“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dessen Ressort die Federführung für das Projekt hat, wies die Kritik zurück: „Den Verfassungsschutz zu stärken, heißt, die Demokratie zu stärken.“Die geplanten Reformen sorgen aber auch auf anderen Ebenen für Diskussionen. So befürchtet man laut Informationen des Tagesspiegels im BMVg einen Kompetenz- und Kontrollverlust, wenn der BND neue Rollen übernimmt.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.
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