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Werden Männer bei der Bundeswehr diskriminiert, weil sie keinen Zopf tragen dürfen - Frauen aber schon? Darüber entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Leipzig - Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel vor Gericht mit der Bundeswehr auseinandergesetzt. Seine Beschwerde gegen den sogenannten Haar- und Barterlass der Truppe wurde am Donnerstag (31. Januar 2019) vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig allerdings zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines «überschaubaren Zeitraums» einer Überarbeitung, stellten die Richter fest. Die ausreichende gesetzliche Grundlage für die Vorschrift fehle. Der vorsitzende Richter sprach deswegen von einem «Teilerfolg» für den 51-Jährigen.
Der Soldat hielt die entsprechende Dienstvorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen das Tragen langer Haare erlaube, Männern aber nicht. Er arbeite im Verteidigungsministerium in Bonn ohne repräsentative Wirkung, ist nach eigenen Angaben Anhänger der Gothic-Szene und würde gerne selber lange Haare tragen.
Das Gericht urteilte am Donnerstag auch, dass eine Vorschrift zu den Äußerlichkeiten der Soldaten grundsätzlich notwendig sei. Das Ansehen der Bundeswehr hänge auch vom Aussehen der Soldaten ab.
Dem Erlass der Bundeswehr nach dürfen die Haare von Soldaten Ohren und Augen nicht bedecken. Bei aufrechter Kopfhaltung darf die Frisur Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen hingegen dürfen ihre Haare im gleichen Fall zum Zopf binden. Die lockere Regelung für Frauen sei zulässig, um den Frauenanteil bei der Bundeswehr zu erhöhen, so die Begründung des Verteidigungsministeriums am Donnerstag.
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