Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Foto: picture alliance/imageBROKER/Simon Vollmeyer

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Foto: picture alliance/imageBROKER/Simon Vollmeyer

08.05.2026
DBwV

Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz

Der Deutsche BundeswehrVerband hat Stellung zum lang erwarteten Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BAlimentG) genommen. Der Vorsitzende Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch fasst im Interview mit der Redaktion die Kernpunkte zusammen. 

Meyer: Herr Dr. Buch, die Hauptversammlung des DBwV hat im November letzten Jahres beschlossen, Stellungnahmen ausschließlich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu veröffentlichen. Wollen Sie daran etwas ändern?

Buch: Nein, ganz und gar nicht. Dabei bleibt es natürlich. Wir haben jetzt, so wie alle anderen Spitzenverbände und Gewerkschaften auch, sehr ausführlich auf fast 50 Seiten Stellung zu einem Referentenentwurf genommen, der noch nicht im Parlament, noch nicht einmal im Kabinett ist. Deshalb verbietet sich die 1:1 Veröffentlichung der Stellungnahme. Dennoch möchte ich das große Interesse und die überwältigende Nachfrage unserer Mitglieder nach unseren Positionen nicht unbeantwortet lassen. Daher dieses Interview.

Nun, der Referentenentwurf ist 176 Seiten lang. Was ist Ihr Eindruck? 

Zunächst einmal sind wir alle erleichtert, dass es diese Bundesregierung in der aktuell schwierigen sozialpolitischen Lage in unserem Land geschafft hat, einen Referentenentwurf vorzulegen, der ein Haushaltsvolumen von 3,5 Milliarden Euro p.a. vorsieht. Nachdem wir den Referentenentwurf ausgewertet hatten, wurde schnell klar: Einfach und unbürokratisch sieht anders aus!

Was halten Sie konkret vom Doppelverdienermodell?

Wir haben unsere deutliche Kritik an diesem Neuansatz geäußert. Insbesondere an dessen Rückrechnung in die Vergangenheit, was zu den ziemlich unübersichtlichen Nachzahlungen führt und soldatenspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt.

Inwiefern?

Soldaten werden nun einmal weltweit auch gegen ihren Willen versetzt. Partner von Soldaten sind damit entweder gezwungen, regelmäßig mitumzuziehen oder kümmern sich an einem festen Wohnort um die Familie. In beiden Konstellationen fällt ein Doppelverdienst meist aus. Das ist eine der Schwächen dieses Modells in Bezug auf die Soldaten.

Und was ist mit dem Familienzuschlag?

Im Grunde genommen profitieren tausende, vermutlich zehntausende ledige Soldaten auf Zeit – und natürlich auch die Berufssoldaten – von der Integration des Familienzuschlages Stufe 1 in Höhe von ca. 181 Euro in die Grundbesoldung. Umso unverständlicher ist es, dass dies offenbar für die Führungskräfte der Bundeswehr in der B-Besoldung nicht erfolgt ist. Hier wird Verheirateten der Familienzuschlag genommen, und nicht ins Grundgehalt eingearbeitet. Was die beiden neuen ergänzenden Familienzuschläge angeht, so haben diese Stärken und Schwächen. Positiv ist auf jeden Fall die Anhebung des Familienzuschlages für Kinder. So wird eine Familie mit drei Kindern statt bisher 771 Euro nun 1238 Euro Familienzuschlag erhalten.

Und wie sieht es mit der angeblichen Tabellenreform aus?

Nun, ich bin kein Mathematiker oder Statistiker. Ich gehe davon aus, dass die monatelang vom Innen- und Finanzministerium ermittelten Werte richtig sind. Nur das allein hilft uns natürlich nicht. Man bereinigt und glättet zwar Unwuchten, die in den letzten Jahren und vermutlich Jahrzehnten innerhalb der Tabelle entstanden sind, indem man nun feste Abstände horizontal und vertikal einzieht. Nur ist das Ergebnis nicht vermittelbar. So reicht die Spanne von wenigen Euros in einigen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis hoch zu mehreren Hundert Euro. Rechnerisch und mathematisch mag das zwar alles stimmen, jedoch menschlich nachvollziehbar und begründbar ist das nicht. Ich kann diejenigen verstehen, die damit unzufrieden sind und sich mehr erhofft hatten. Insbesondere hätte man im mittleren Dienst zwischen der Laufbahn der Unteroffiziere und der Feldwebel nochmals unterscheiden müssen. Das wäre mit Blick auf die Bundeswehr gerechtfertigt und geboten. 

Die Tarifergebnisse sollten ja auch übertragen werden. Wie sehen Sie hier das Ganze?

Hier hat man das Minimum getan – und zwar genau das, was das Bundeskabinett mittels seines Kabinettsbeschlusses im September 2025 für die Abschlagszahlungen ohnehin schon auf den Weg gebracht hatte. Wir vermissen deutlich die Übertragung der weiteren Inhalte des Tarifabschlusses, wie den Urlaub, die Anhebung der Sonderzahlung oder auch die Anhebung der weiteren Erschwerniszulagen, die im Tarif angehoben wurden. Hier muss das BMI deutlich nachbessern!

Sind Sie unterm Strich denn eher zufrieden oder unzufrieden?

Letztlich wäre ich zufrieden, wenn die dargestellten Punkte aufgenommen werden würden. Es gibt einfach im Besoldungsbereich unglaublich viel zu tun. Deshalb haben wir noch zahlreiche weitere Punkte in die Stellungnahme aufgenommen. Der Schuh drückt letztlich überall. Sei es bei Erschwerniszulagen oder der Hinzuverdienstgrenze für Beamte. Wir werden hart daran arbeiten, dass im parlamentarischen Verfahren viele der aufgezeigten Punkte adressiert werden. Wir müssen das aber auch vor dem Hintergrund der übrigen sozialen Lage in unserem Land bewerten: Stichwort Rentenkommission, Änderung der gesetzlichen Krankenversicherung, Einsparungen im sozialen Bereich etc.

Schwerpunkte der DBwV Stellungnahme

  • Deutliche Kritik an der nicht vermittelbaren unterschiedlichen Anhebung der Tabellenwerte

  • Deutliche Kritik am Doppelverdienermodell

  • Kritik an der neuen Tabellenstruktur wegen unzureichender Abbildung/Aufwertung der Feldwebellaufbahn

  • Forderung der Zahlbarmachung von Dienst zu ungünstigen Zeiten auch bei Auslandsbesoldung (z.B. Litauen)

  • Kritik am neu geschaffenen ergänzenden Familienzuschlag für Verheirate, da er soldatenspezifische Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt

  • Anmahnung einer Kommunikations- und Verwaltungsstrategie zur Umsetzung der höchst komplexen Regelungen

  • Kritik an der faktischen Kürzung der B-Besoldung (für Verheiratete) durch fehlende Übertragung des Familienzuschlages Stufe 1 analog A-Besoldung

  • Vollständige zeit-/inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung systemgerecht in den Besoldungs- und Versorgungsbereich, inkl. Urlaub, Sonderzahlung und aller Zulagen

  • Einführung zahlreicher neuer Stellen- und Erschwerniszulagen

  • Forderung nach Wiedereinführung des Ortszuschlages oder eines vergleichbaren Besoldungsinstrumentes

  • Einführung einer S-Besoldung

  • Deutliche Kritik an der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage von 0,2%

  • Steuerfreiheit der Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten analog zum Koalitionsvertrag

  • Wegfall der Hinzuverdienstgrenze auch für Beamte

  • Forderung nach Anpassung des § 17a BHO zur besseren Gestaltung der Maßnahmen zur Thematik Mindestdienstzeit

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