Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Gedenken an die mutige Tat vom 20. Juli 1944
Alles Gute zum Geburtstag, DBwV!
Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Sanitäter aus Westfalen berichtet über Erlebnisse an der Front in der Ukraine
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
Masar-i-Scharif - Der Nato-Ausbildungseinsatz «Resolute Support» (Entschlossene Unterstützung) soll Afghanistan dabei helfen, die Sicherheit im Land selbst zu gewährleisten. Es ist der Nachfolgeeinsatz der ISAF-Mission, die 2014 endete. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben inzwischen offiziell eine Stärke von rund 350.000 Mann. Die Bundeswehr stellt von den etwa 12.000 Soldaten des Nato-Einsatzes derzeit 941 Soldaten (Stand: 18. April). Damit bleibt Afghanistan der größte Einsatz der Truppe. Zu der Zeit der heftigsten Kämpfe mit den aufständischen Taliban am Hindukusch waren im Rahmen der ISAF noch 5000 Bundeswehr-Soldaten in dem Land gewesen. Die deutschen Soldaten beraten die afghanischen Sicherheitskräfte und bilden sie aus. Sie unterstützen die Führung und leisten logistische Hilfe. Deutsche Soldaten dürfen immer noch zur Waffe greifen, um extreme Gefahr von sich und Verbündeten abzuwenden. Die Einsatzregeln erlauben «die Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz eigener und verbündeter Kräfte sowie zum Schutz designierter ziviler Kräfte». So steht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken aus dem Jahr 2015. Nach Angaben des Einsatzführungskommandos muss die Hilfe aber beantragt werden.
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