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Bei der Anhörung: Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch (l.), Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, und Bundesvorsitzender Oberstleutnant André Wüstner. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Wir haben uns lange vorbereitet, umfangreich argumentiert und den Gesetzgebungsprozess seit mehr als zwei Jahre begleitet – wer sonst als der DBwV kann das von sich behaupten? Wenn dieser Tage das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) auf der Zielgeraden vor der Beschlussfassung im Deutschen Bundestages ist, trägt es eindeutig die Handschrift des Verbandes. Wenn alles gut läuft, der Beschluss spätestens Anfang November erfolgt, und die Ministerien die Umsetzung gut vorbereiten, dann kann „unser“ Gesetz schon zum 1. Januar 2020 wirken. Einer der letzten Schritte war bekanntlich die Anhörung im Innenausschuss zu Beginn der Woche. Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner beschrieb dort nicht nur die Herausforderungen der Bundeswehr (und damit die Belastung des Personals), sondern zeigte auch die Notwendigkeit auf, mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung wettbewerbsfähig zu werden. Beobachter stellten fest: Die Forderungen kamen Schlag auf Schlag, die Abgeordneten waren beeindruckt von der Tiefe und Prägnanz der Argumentation.
Wenn man sich vor Augen führt, dass der Innenausschuss in diesen Fragen eher fachfremd ist und dass im parlamentarischen Bereich auch Missgunst schon mal eine Rolle spielt, ist klar: Nachsteuern ist für den DBwV schwierig, vor allem, wenn das Gesetz an sich schon wirklich gut ist. Deshalb folgten Tag für Tag weitere Gespräche mit Innen- und Verteidigungspolitikern, Referenten des Parlaments und aus dem Innenministerium.
Im Schwerpunkt ging es dabei darum, in bestimmten Bereichen die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu verdeutlichen und Änderungsanträge auf den Weg zu bringen. Wie viele das am Ende tatsächlich werden und welche unserer Forderungen eingeflossen sein werden, wird sich spätestens nach der Ausschussbefassung in der kommenden Woche zeigen. Aktuell zeichnet sich allerdings ab, dass es Anpassungen im Interesse von Soldaten ebenso wie von zivilen Beschäftigten geben wird, ganz so, wie der DBwV das aufgezeigt hat.
Von Anfang an ist allen Beteiligten klar gewesen, dass nicht jede Verbandsforderung eins zu eins umgesetzt werden würde. Doch jetzt sehen wir gute bis sehr gute Kompromisse. Das gilt für die Zulagen im Allgemeinen wie im Detail, genannt seien nur die Führungs- und Spießzulage, der neue ATZ, die Erhöhung des AVZ sowie einzelne Verbesserungen für das Zivilpersonal.
Uns ist völlig klar: Einzelne Abgeordnete mögen genervt sein. Aber auch sie wissen, dass wir am Ende für die gute Sache streiten: Für gute soziale Rahmenbedingungen für das Bestandspersonal, für Anreize für einen guten Nachwuchs und am Ende für einsatzbereite Streitkräfte.
Oberstleutnant Wüstner: „Für uns heißt es jetzt: Durchhalten, weiter argumentationssicher auf Fragen zu antworten und am Ende die Beschlussfassung abzuwarten. Das Gesetz ist schon gut, und wir machen es jetzt noch einen Tick besser – für die Zivilbeschäftigten wie für die Soldaten. Das tun wir mit dem Gewicht unserer 205.000 Mitglieder, mit guten Ideen und Argumenten von der Verbandsbasis und hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. So gestalten wir seit mehr als 60 Jahren erfolgreich Verbandspolitik aus einem Guss und sorgen dafür, dass das BesStMG ein weiterer Meilenstein der Erfolgsgeschichte DBwV wird!“
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