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Es ist vollbracht! Anfang November hat der Deutsche Bundestag das siebte Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) und damit jede Menge Verbesserungen für Bundeswehrangehörige beschlossen. Die abschließende Befassung des Bundesrats steht zwar noch aus, das Gesetz hängt aber nicht von dessen Zustimmung ab. Es soll zum neuen Jahr in Kraft treten.
Das 7. BesÄndG enthält eine Vielzahl von Änderungen, für die sich der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) stark gemacht hat, und die nun auch das Artikelgesetz Attraktivität folgerichtig ergänzen:
Eine wichtige Verbandsforderung, die den Weg ins Gesetz gefunden hat, ist die Anhebung der Planstellenobergrenze für die Planstellen A 9 und A 9mA von 40 Prozent auf 50 Prozent. Das heißt, es kann damit mehr Stellen für Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel geben, die aber noch vom Haushalt bewilligt werden müssen.
Auch die Erhöhung der Feuerwehr-Stellenzulage für den Feuerwehreinsatzdienst um 40 Prozent entspricht unserem Anliegen. Damit wird den erhöhten Anforderungen an die Bundeswehr-Feuerwehr Rechnung getragen. Diese Neuerung stellt auch einen Anreiz dar, bei der ohnehin schon von Personalmangel gebeutelten Bundeswehr-Feuerwehr zu bleiben.
Der DBwV war zudem erfolgreich mit seiner Forderung nach einer Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Etwa 50 Prozent mehr erhalten nun Beamte und Soldaten aller Ressorts für Dienste an Samstagnachmittagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht und damit eine Anerkennung ihrer Arbeit.
Durch das Engagement des Verbands erweitert sich auch die Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal um hauptamtliches Lehrpersonal.
Zudem macht sich der DBwV schon lange für die Kostenübernahme für wöchentliche Familienheimfahrten generell für Bundeswehrangehörige stark. Bisher werden nur ein oder zwei Heimfahrten im Monat gewährt. Es ist daher als ein erster guter Schritt zu bewerten, dass mit dem Gesetz diejenigen, die aufgrund der Bewältigung des gestiegenen Asylaufkommens momentan an die Entscheidungszentren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeordnet sind, befristet bis 2018 die Kosten für wöchentliche Familienheimatfahrten erstattet bekommen.
Besonders positiv sieht der DBwV, dass die Erschwerniszulage für Bergführer um 70 Euro erhöht wird, auch wenn der DBwV hier eine Stellen- statt eine Erschwerniszulage bevorzugt hätte.
Auch das befristete Aussetzen der Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre, die momentan für Tätigkeiten im BAMF reaktiviert sind, erhält unsere Zustimmung, setzt sich der DBwV schließlich für einen generellen Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ein. Das 7. BesÄndG enthält zudem folgende Veränderungen, welche der DBwV ganz deutlich begrüßt:
Die Eingangseinstufung bei den Erfahrungsstufen soll nun nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr einsetzen. Stattdessen gilt nunmehr die gesamte Zeit ab Einstellung für Soldaten als Erfahrungszeit. Damit sind ein schnellerer Aufstieg in den Erfahrungsstufen und damit höhere Dienstbezüge möglich. Dies macht den Dienst in der Bundeswehr für Neubewerber noch attraktiver.
Auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung wird nun umfassend gesetzlich geregelt und der Leistungskatalog sogar noch im Bereich der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erweitert.
Neu ist auch die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für Unteroffiziere und Feldwebel an Bundeswehrkrankenhäusern. Bisher erhielten dies nur die Sanitätsoffiziere.
Ferner sieht das 7. BesÄndG vor, die Stellenzulagen im BAMF zu erhöhen und Beamten, die ihr Dienstverhältnis verlängern, zusätzlich bis 2018 noch fünf Prozent auf den bereits bestehenden Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des letzten Aktivgehalts zu gewähren.
Der Deutsche BundeswehrVerband hat damit einen weiteren Verbandsschwerpunkt erfolgreich umgesetzt. Nach einer intensiven Lobbyarbeit im ministeriellen Verfahren hat der Verband auch seine Einflussnahme auf das Gesetz im Bundestag mit viel Engagement ausgeübt. Der Bundesvorstand hat dazu in zahlreichen Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen und mit beständigen Forderungen das Gesetz bis hierher begleitet und wird auch dessen Umsetzung und den praktischen Nutzen für seine Mitglieder im Auge behalten.
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer begrüßt die Entscheidung des Bundestags: „Neben dem Artikelgesetz ist damit ein weiterer Baustein für etliche Verbesserungen für die Menschen der Bundeswehr geschaffen worden. Der Erfolg bestätigt uns in unserer Arbeit, für unsere Mitglieder und ihre Interessen am Ball zu bleiben! Im Namen des Bundesvorstands gilt mein besonderer Dank auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, allen voran Stephan Mayer, Oswin Veith, Florian Hahn, Rainer Arnold, Thomas Hitschler und Matthias Schmidt für die kooperative Zusammenarbeit und ein immer offenes Ohr für die Belange unseres Verbands“.
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