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Nach dem Beschluss des Kabinetts wird erwartet, dass das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz im Frühjahr vom Bundestag verabschiedet wird. Foto: picture alliance / SZ Photo | Jens Schicke
Im Herbst 2020 einigten sich die die Verhandlungspartner auf einen neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst in den Kommunen und im Bund – heute hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss des Entwurfs eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die Übertragung auf den Bereich der Richter, Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger auf den Weg gebracht.
Wenn der Bundestag nach den beiden Runden über den Bundesrat das Gesetz im Frühjahr verabschiedet, werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zeitgleich und systemgerecht zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und genau ein Jahr später um weitere 1,8 Prozent steigen. Außerdem wird die Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten angehoben, sowie die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten als auch die Auslandsbesoldung. Bedauerlich: Auch wenn das Gesetz der Eilbedürftigkeit unterliegt und damit die Möglichkeit geschaffen wird, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Abschlagszahlungen auszuzahlen, wird das voraussichtlich nicht immer gelingen. Die Prozesse zur Umsetzung dieser Zahlungen dürfen erst nach Kabinettsbeschluss anlaufen und das benötigt dem Vernehmen nach einige Wochen Zeit.
„Es ist ärgerlich, dass das ihnen zustehende Geld erst spät bei den Betroffenen auf dem Konto eingehen wird“, so Oberstleutnant Dr. Detlef Buch. Als im Bundesvorstand für Besoldung, Laufbahnrecht und Haushalt verantwortlicher Mandatsträger begleitet er zusammen mit Vorsitzenden Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand, Klaus Scharf, den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahren seitens des DBwV. Erfreut zeigten sich Buch und Scharf hingegen über die Einführung einer Allgemeinen Pflegezulage in Höhe von 70 Euro sowie der Infektionsbettenzulage in Höhe vom 90 Euro monatlich. Dies sei in Corona-Zeiten absolut angemessen, so Buch. Für den DBwV nicht nachvollziehbar sei die gleichzeitig geschaffene Konkurrenz zur bereits bestehenden Intensivzulage. Hier, so Buch, sei noch Hand anzulegen und darauf werde der Verband im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ein besonderes Augenmerk legen. „Wenn wir dem Intensivpersonal am Coronabett nicht die neue Infektions- neben der bestehenden Intensivzulage zahlen können, welchen Sinn soll das Ganze dann machen?“, so Buch.
Als bemerkenswert beurteilt Oberstleutnant Buch die scharfen Wendungen im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses, denen sich der Gesetzentwurf unterwerfen musste. Zunächst hatte das federführende Bundesministerium des Innern nämlich Veränderungen beim Familienzuschlag geplant sowie die Einführung eines neuen regionalen Ergänzungszuschlages vorgesehen. Mit diesem sollten finanzielle Belastungen von Familien insbesondere in teuren Ballungsräumen entgegengewirkt werden. Detlef Buch: „Das BMI folgte damit nicht nur höchstrichterlichen Vorgaben, sondern auch einer langjährigen Forderung des BundeswehrVerbandes. Es ist ärgerlich, dass dieser sinnvolle Ansatz durch andere Ressorts der Bundesregierung so kurzfristig ausgehebelt wurde. Wir hatten uns bereits darauf vorbereitet, im anstehenden parlamentarischen Verfahren auf eine Optimierung des Modells hinzuwirken“.
Buch geht jedoch davon aus, dass in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages das Vorhaben erneut auf die Tagesordnung kommen werde. Positiv: Die vorgesehenen Änderungen beim Familienzuschlag seien im Unterschied zu den ursprünglichen, aber schließlich nicht weiter verfolgten Planungen im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) bereits verbessert worden. Buch abschließend: „Wir bereiten uns sorgfältig auf den nächsten Aufschlag im kommenden Jahr vor!“
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