300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Cuxhaven – Eine ganze Stadt freut sich auf die Rückkehr der Bundeswehr
Schneller planen, schneller umsetzen, schneller aufwachsen – so baut die Bundeswehr für die neuen Rekruten
MSC: Viel Grundsätzliches, wenig Konkretes
Rubio: „Wir gehören zusammen“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Polizeizulage ist jetzt ruhegehaltsfähig - und damit auch die Feldjägerzulage der Bundeswehr. Archivbild: DBwV/Yann Bombeke
Mit der gesetzlichen vollzogenen Besoldungsanpassung sind zum 1. Januar dieses Jahres einige Zulagen ruhegehaltsfähig geworden.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zwei Infoschreiben zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- (Feldjägerzulage) sowie der Nachrichtendienstzulage und ein Formblatt zur Antragstellung herausgegeben. Dieses Formblatt ist jedoch nicht zu nutzen – es gelten weiter die Informationen, die wir Anfang des Monats auf unserer Homepage kommuniziert haben: Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr, die vor dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzt wurden, stellen einen formlosen Antrag unter Nennung ihrer Personalkennziffer an die Generalzolldirektion. Alle weiteren Daten werden von der Generalzolldirektion unmittelbar aus dem Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr gezogen.
Für die ab dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzten Ruhegehaltsempfänger werden die Zulagen als ruhegehaltsfähiger Dienstbezug von Amts wegen bei der Festsetzung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
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