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Berlin. Der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) steht künftig nicht mehr nur Bundeswehrsoldaten in mandatierten Auslandsmissionen zu – auch wer seinen Dienst in einer sogenannten einsatzgleichen Verpflichtung verrichtet, profitiert in Zukunft vom Zuschlag. Damit wird eine Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands erfüllt. Die gute Nachricht für die Soldaten, die beispielsweise die Nato-Ostflanke in Litauen stärken oder im Rahmen des Air-Policing-Einsatzes den baltischen Luftraum sichern, verkündete der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Henning Otte, über die Deutsche Presse-Agentur. Diese Missionen brauchen keine Zustimmung des Parlaments, es handelt sich rechtlich nicht um Einsätze. „Trotzdem werden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft Einsatz-ähnliche Belastungen abverlangt“, betonte Otte. Das bedeutet zwar nicht zwangsläufig mehr Geld für sie: Denn bereits jetzt erhalten die Soldaten in solchen Missionen Auslandsdienstbezüge sowie Geld für Reisekosten und Überstunden. Mit der Ausweitung der Auslandsverwendungszuschläge erreiche man aber „eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung“, sagte Otte. Soldaten in bewaffneten Einsätzen erhalten je nach Gefahren und Belastungen steuerfrei bis zu 110 Euro am Tag, unabhängig von Funktion oder Dienstgrad. Die Unionsfraktion will die entsprechende Gesetzesänderung noch im März in den Verteidigungsausschuss einbringen. Bis Ende des Monats soll die Änderung im Parlament beschlossen werden. Eine Zustimmung des Bundestags gilt als sicher.Dass der AVZ nun auch für die Soldaten in den einsatzgleichen Verpflichtungen kommt, begrüßt der DBwV ausdrücklich. Dennoch bleibt ein Aspekt offen: Der Verband fordert eine vollständige Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen mit mandatierten Missionen. Das schließt die vollumfängliche Einsatzversorgung mit ein. Ein Soldat, der eine Verwundung erleidet, muss sich zu 100 Prozent auf die Einsatzversorgung verlassen können – egal ob in Afghanistan, in Mali oder im Baltikum.
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