Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
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Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
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Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
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„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Copyright: Pressefoto von Dr. Johann Wadephul
Berlin. Nach den kritischen Stimmen der Experten in der Anhörung von Mitte April ist die Debatte zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes wieder offen. Fünf von sechs Rechtsprofessoren hatten damals verfassungsrechtliche Vorbehalte unter anderem bei den Klarstellungen gehabt, die einen Parlamentsvorbehalt für Ausbildungsmissionen und andere Missionstypen „in der Regel“ ausschließen würden.
Er sammle deshalb Positionen dazu, so der Vorsitzende des federführenden Bundestagsausschusses, Johann Wadephul (CDU), im Gespräch mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Hauptmann Andreas Steinmetz. Steinmetz stellte klar: „Der Deutsche BundeswehrVerband sieht hier vor allem ein Problem in der Auslegung des Gesetzes.“ Dass die Kriterien für die Mandatierung eines bewaffneten Einsatzes verfassungsrechtlich die gleichen bleiben, sei auch dem Verband klar. Aber der Bundestag sei bei Ausbildungsmissionen auf einmal in der Rechtfertigungspflicht für eine Befassung. Das sei der falsche Weg. Die „Goldrandlösung“ aus DBwV- Sicht wäre also die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ohne diesen Passus. Dann hätte man die positiven Elemente wie die regelmäßige Evaluierung und Bilanzierung jedes Einsatzes - aber weniger politische Debatten über das „Ob“ einer Bundestagsbefassung anstelle über den Einsatz selbst.
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