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Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
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Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ruhegehaltfähig sollen die Zulagen der Beamten und Soldaten im Einsatzdienst der Bundeswehr werden - und für eine Reihe weiterer Zulagen gilt das auch. Foto: DBwV/Bombeke/Fotolia, Montage: DBwV
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Übernahme des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst für Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger beschlossen. Zudem sollen einzelne Zulagen der Bundeswehr künftig ruhegehaltfähig werden. Bis wenige Stunden vor der Kabinettsitzung hatte der Deutsche BundeswehrVerband als einzige Spitzenorganisation seine Durchsetzungsstärke demonstriert. So werden künftig, wenn der Bundestag den Entwurf beschließt, die
ruhegehaltfähig. Was waren das für Monate, für Wochen, was für Tage: Mit Unterschrift des Koalitionsvertrages am 7. Dezember 2021 legte sich die Ampel fest: „Die Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage aus.“ Begründet wurde das mit den dienstlichen Belastungen, die auch über das Dienstzeitende hinauswirken.
Enorme Widerstände Keine Frage: Diesbezügliche berufsbedingte Zulagen kennen wir in der Bundeswehr zuhauf. Folglich machten wir uns gegen enorme Widerstände auf den Weg, die Ruhegehaltfähigkeit dieser Zulagen in den Ressortverhandlungen einzuklagen. Im Blick hatten und haben wir natürlich alle Stellen- und Erschwerniszulagen.
Anfangs war das BMVg, damals noch unter Führung von Christine Lambrecht, der Auffassung, dieses Thema sei für die Bundeswehr irrelevant. Es gelang uns, die Verteidigungsministerin zu überzeugen, sich in unserem Sinne einzusetzen, ebenso ihren Nachfolger Boris Pistorius. Als einzige Spitzenorganisation für die Bundeswehr haben wir diese Forderung schriftlich wie mündlich unmittelbar im Rahmen der Verbändebeteiligung beim federführenden Innenministerium eingebracht, doch noch während des letzten Beteiligungsgesprächs lief man gegen Wände: Es erfolgte eine erneute Ablehnung mit der Begründung, Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr seien im Koalitionsvertrag nicht näher benannt, lediglich die Feldjäger könnten im Rahmen der Polizeizulage Berücksichtigung finden.
Aufgeben? Keine Option! Da Aufgeben keine Option war, wurden seit dem vergangenen Wochenende Verteidigungsminister Boris Pistorius und Finanzminister Christian Lindner unmittelbar kontaktiert und gebeten, Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr gleichermaßen im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Dies schlicht vor dem Hintergrund der Zeitenwende, den Herausforderungen in der Personalbindung sowie -gewinnung und letztendlich zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit unserer Bundeswehr. So wurden in einem ersten Schritt einzelne Stellenzulagen, welche die meiste Breitenwirkung enthalten, identifiziert, sodann kurzfristig in den Kabinettsentwurf eingebracht und beschlossen.
Der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner: „Wir nehmen die Entscheidung des Kabinetts mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis. Freude, weil in einem ersten Schritt die Ruhegehaltfähigkeit bestimmter Zulagen ein verdientes Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Frauen und Männer der Bundeswehr ist. Diese Entscheidung zeigt, dass die Bundesregierung nicht nur die Leistungen der Polizei würdigt, sondern auch die Bundeswehr im Blick hat. Mein besonderer Dank dafür geht an Verteidigungsminister Boris Pistorius und Finanzminister Christian Lindner. Genugtuung empfinden wir, weil dieser Tag zeigt: Es lohnt sich, dicke Bretter zu bohren, am Ball zu bleiben, immer weiterzukämpfen. Das ist die ganz besondere Stärke des DBwV! Was am Wochenende noch unmöglich erschien, wurde möglich gemacht.“
Besondere Belastungen im täglichen Dienst können bis in den #Ruhestand nachwirken. Deshalb hat das #Bundeskabinett heute den Weg bereitet, entsprechende Stellenzulagen künftig bei Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. pic.twitter.com/k5kegJnpkn— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) July 13, 2023
Besondere Belastungen im täglichen Dienst können bis in den #Ruhestand nachwirken. Deshalb hat das #Bundeskabinett heute den Weg bereitet, entsprechende Stellenzulagen künftig bei Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. pic.twitter.com/k5kegJnpkn
Doch auch das ist nur ein erster Schritt, denn nun gilt es, den vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf im Detail zu prüfen sowie im parlamentarischen Verfahren bis zur dritten Lesung des Gesetzes nachzusteuern. Unsere Mitglieder werden wir in den kommenden Tagen gesondert dazu informieren. Übernahme des Tarifergebnisses auf der Zielgeraden Das war aber nicht alles, was das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wird auch die Übernahme des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst für Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger auf die Zielgerade gebracht. Es bedarf nun nur noch der Zustimmung des Bundestages. Unabhängig davon wird es spätestens im Oktober eine Abschlagszahlung auf die steuerfreie Inflationsausgleichpauschale in Höhe von etwa 2000 Euro geben; ab dem Folgemonat erhalten Beamte und Soldaten dann in monatlichen Raten den Rest der insgesamt 3000 Euro. Diese Pauschale soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes zugutekommen, abhängig von den jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen in der Hinterbliebenenversorgung. Mit Wirkung zum 1. März 2024 werden außerdem die Tabellenwerte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und dann um weitere 5,3 Prozent, insgesamt aber um mindestens 340 Euro angehoben, was naturgemäß allen Besoldungs- und Versorgungsempfängern zugutekommt.
Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen Im April hatten sich die Tarifparteien nach langen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst geeinigt. Dieser galt unmittelbar für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen – Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger mussten jedoch etwas Geduld aufbringen, da für die Übernahme des Tarifergebnisses eine gesetzliche Regelung gefunden werden musste. „Für den DBwV hat der Gesetzentwurf mehr Licht als Schatten“, so Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand. „Klar ist, dass die geplanten Änderungen nicht komplett die Inflation abfedern. Wichtig ist aber, dass die Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung zeit- und wirkungsgleich vorgenommen wird. Auch dies ist ein Beitrag zur Erhöhung der personellen Einsatzbereitschaft im Zuge der Zeitenwende. Der DBwV als Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr hat bis zum letzten Augenblick dafür gekämpft – und wieder einmal ist er seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitgliedern gerecht geworden.“
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