Bei der Frage der Gewährung von Trennungsgeld und Umzugskosten gibt es endlich Rechtssicherheit! Foto: Bundeswehr/Stollberg

Bei der Frage der Gewährung von Trennungsgeld und Umzugskosten gibt es endlich Rechtssicherheit! Foto: Bundeswehr/Stollberg

14.01.2019
db

Punktlandung – Endlich Rechtssicherheit bei der Frage der Gewährung von Trennungsgeld und Umzugskosten!

Zum Januar 2019 wurde das Wahlrecht zwischen Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV) in der Bundeswehr umgesetzt. Damit gibt es nun Rechtssicherheit für zehntausende Menschen in der Bundeswehr, die aktuell Trennungsgeld empfangen. Naturgemäß gibt es bei solch großen Projekten auch immer noch Nachsteuerungsbedarf – der DBwV ist bereits dran!

Wichtig für alle Betroffenen ist, dass für sie kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, da eine Überleitung der Betroffenen mit ihrer jeweiligen nächsten Personalmaßnahme geplant ist.

In der Januarausgabe unseres Verbandsmagazins ist ein Gastbeitrag der Abteilungsleiterin IUD im BMVg, Barbara Wießalla, enthalten, in dem sie weitere Hinweise zum Thema gibt. Auch der Dienstherr informiert im Intranet und Internet über die aktuellen Änderungen. Schließlich fassen wir alle Informationen, die wir zum Thema haben, für unsere Mitglieder im internen Bereich zusammen.

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