Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Alles Gute zum Geburtstag, DBwV!
Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Nur eine Stimme: Bei der Europawahl darf nur ein Kreuz gesetzt werden, bei der Bundestagswahl werden zwei Stimmen vergeben. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Kreuzchen machen, falten, fertig. Wer wählt, kennt das Prozedere. So läuft es auch bei der Europawahl. Wer erwartet, dass alles abläuft wie bei einer Bundestagswahl, der irrt sich allerdings.
Berlin. Am 26. Mai ist es soweit: Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland entscheiden, wer für sie ins Europaparlament zieht. Die Abstimmung im bevölkerungsreichsten EU-Staat hat viel Gewicht, die Bundesrepublik bekommt 96 von 751 Sitzen. Beim Verfahren ist vieles ähnlich wie bei einer Bundestagswahl - aber doch nicht alles. Ein Überblick:
KEINE FÜNF-PROZENT-HÜRDE: Wer als Partei in den Bundestag will, muss mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen. Beim Europaparlament gibt es solch eine Hürde derzeit nicht. So konnte zum Beispiel Udo Voigt als einziger NPD-Abgeordneter dort einziehen. Für die Zeit ab 2024 wird allerdings an einer Sperrklausel für Deutschland gebastelt, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll.
NUR EINE STIMME: Bei der Bundestagswahl muss man gleich zwei Entscheidungen treffen - für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis (Erststimme) und für eine Partei (Zweitstimme). Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, ist mit Direktmandat gewählt. Bei der Zweitstimme stehen Landeslisten zur Auswahl. Je weiter oben ein Bewerber steht, desto höher seine Chancen, ins Parlament einzuziehen. Wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erhält als ihr Sitze nach der Zweitstimme zustehen, bekommt sie zusätzliche Sitze (Überhangmandate).
Bei der Europawahl muss man hingegen nur ein Kreuzchen machen. Damit stimmt man über Listen der Parteien ab. Während CDU und CSU Landeslisten aufstellen, stellen die anderen großen Parteien Bundeslisten zur Wahl. Wieder gilt: Wer weiter oben steht, hat bessere Chancen.
KEINE REGIERUNG GEWÄHLT: Bei Bundestagswahlen bestimmen die Bürgerinnen und Bürger auch eine Regierung, jedenfalls indirekt. Die Partei mit den meisten Stimmen ist mit großer Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligt und sucht sich Koalitionspartner.
Bei der Europawahl ist die Lage weniger klar, auch weil das politische System der EU nicht einfach mit einer nationalen Regierung verglichen werden kann. Im Rat sind die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedsländer vertreten, die bei nationalen Wahlen bestimmt werden. Ohne die Zustimmung der Mitgliedsländer läuft wenig in Brüssel.
Außerdem gibt es noch die EU-Kommission, die Gesetze vorschlägt und mitverhandelt. Die großen europäischen Parteienfamilien und die Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament drängen darauf, dass einer ihrer Spitzenkandidaten Kommissionspräsident wird. Dazu müsste er die meisten Stimmen im Europaparlament hinter sich versammeln - aber am Ende müssen auch die EU-Staaten dieses System akzeptieren.
ZAHL DER PARTEIEN: Wählerinnen und Wähler in Deutschland müssen - oder dürfen - sich bei der Europawahl zwischen 41 Parteien entscheiden. Bei der Bundestagswahl waren es sogar 42 Parteien, aber nur 34 von ihnen mit Landeslisten.
LEGISLATURPERIODE: Die Abgeordneten im Europaparlament werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Damit ist ihre Legislaturperiode ein Jahr länger als die der Abgeordneten im Bundestag.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: