Der DBwV-Schatzmeister und EUROMIL-Vizepräsident Hauptmann a.D. Jörg Greiffendorf sprach mit Stabsfeldwebel Frank Egler über das weite Themenfeld der Sicherheit am Arbeitsplatz. Foto: DBwV/Yann Bombeke

Der DBwV-Schatzmeister und EUROMIL-Vizepräsident Hauptmann a.D. Jörg Greiffendorf sprach mit Stabsfeldwebel Frank Egler über das weite Themenfeld der Sicherheit am Arbeitsplatz. Foto: DBwV/Yann Bombeke

28.04.2021
Jörg Greiffendorf

Workers Memorial Day – der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sicherheit geht vor: Der heutige 28. April ist der internationale „Workers Memorial Day“ – dieser Tag ist der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewidmet. Zudem wird an die Opfer von Arbeitsunfällen erinnert. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ist in der Bundeswehr ein wichtiges Thema. Der deutsche Gesetzgeber hat dieses Thema im Bundespersonalvertretungsgesetz genau beschrieben.

Der Aktionstag wurde durch die International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern. Weltweit sind Menschen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch ihre Arbeit ausgesetzt. Die Gefahr ist real: Die ILO schätzt, dass jeden Tag etwa 6.000 Menschen durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten sterben. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind deshalb ein Anliegen von Regierungen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und deren Familien.

Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Mit der Pandemie wurde ein neuer Blick auf diese Thematik gelenkt.

Diese Vorsorge ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern kann nationenübergreifend von Interesse sein, wenn man gemeinsame Feldlager nutzt und in bi- oder multinationalen Stäben zusammenarbeitet.

Als Vizepräsident von EUROMIL hat Hauptmann a.D. Jörg Greiffendorf zu diesem spannenden Thema ein Interview mit Stabsfeldwebel Frank Egler geführt, dem Ausschusssprecher Arbeitssicherheit/Infrastruktur/Umweltschutz im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Der DBwV wird das Thema Arbeitsschutz in Deutschland und in Europa weiter bewegen und über Veranstaltungen und Ereignisse aktuell berichten.

Hauptmann a.D. Jörg Greiffendorf:Mit dem Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ist jeder schon in Verbindung gekommen und hat seine persönliche Meinung zu der Umsetzung. Was macht diese Arbeit aus Ihrer Sicht so besonders?

Stabsfeldwebel Frank Egler: Diese Arbeit hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung der Menschen. Im ersten Halbjahr 2020 sank zwar laut der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) die Anzahl an Arbeitsunfällen in Deutschland um rund 15 Prozent, was immer noch bedeutet, dass über 360.000 zu Schaden kamen. Damit die Zahlen nicht wieder steigen, setzen wir uns für die Einhaltung der Maßnahmen ein.

Ihr Aufgabenbereich ist eine Kernaufgabe der Beteiligungsgremien. Was sind die Grundlagen Ihrer Arbeit?

Die Grundlagen gehen von Gesetzen und Rechtsvorschriften, die u.a. von der Rechtsprechung der Europäischen Union geprägt sind, hervor. Dann gibt es noch DGUV-Unfallverhütungsvorschriften zur Verhütung von Unfällen, die auf der Erfahrung der Praxis basieren, um Menschen, Tiere, Pflanzen – sprich die gesamte Umwelt – vor schädlichen Einwirkungen, durch Gefahrstoffe und -situationen, zu schützen.

Beruhend auf dem Lissabon-Vertrag hat die Europäische Union Grundlagen für die Sicherheit und mit dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit zahlreiche Gemeinschaftsmaßnahmen verabschiedet. Welche kommen in der Bundeswehr zur Anwendung?

Die Verordnungen der Europäischen Union, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten haben, und die Europäischen Richtlinien, wenn diese in deutsche Recht umgesetzt sind. Hier werden die Mindestanforderungen und Grundprinzipien u.a. zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgehalten. Auch Normen und Leitlinien finden Eingang in unsere Arbeit.

Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund. Wie sieht die Ausschussarbeit aus?

Die Vorgänge so vorzubereiten, dass das Gremium darüber abstimmen kann. In den Beschlussvorlagen werden die Erkenntnisse der betroffenen Personalvertretungen, Gespräche mit den Federführern, sowie unsere Fachexpertise aus dem Ausschuss eingepflegt. Weitere Schwerpunkte sind, Forderungen zu stellen, um berufsbedingte körperliche Schädigungen zu verhindern, sowie Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsschutz und die Überwachung, dass die Beschäftigten regelmäßig über Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen informiert werden – oder wir informieren selbst.
 
Die Covid-19-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe der Bundeswehr. Welche Rolle kam dabei dem Ausschuss zu?

Auch die aktuelle Situation rundum das Virus Covid-19 betrifft die Arbeitssicherheit. Beraten und mitwirken bei Schutzmaßnahmen, Hygieneplänen und Arbeitsabläufen, inklusive regelmäßigen Lüften bzw. Desinfektion der Arbeitsflächen. Gerade haben wir auf den richtigen Umgang mit den sogenannten Filtering Face Piece (FFP) Halbmasken hingewiesen. Hier sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, die den Vorgesetzten zum Teil nicht bekannt sind.

Weiterhin überwachen wir die Grundlagen zum Schutz der Menschen in der Bundeswehr, die gerade in den Test- und Impfzentren oder in anderen Bereichen eingesetzt werden. Wir müssen alles daransetzen, dass diese Menschen vor einer Infektion geschützt werden.  

Arbeiten im Homeoffice wird auch in der Bundeswehr praktiziert. Was gibt es hier zu beachten?

Zurzeit arbeiten mehr Bundeswehrbeschäftigte – immer dort wo es möglich und die technische Ausstattung vorhanden ist – von zu Hause aus und das birgt auch Gefahren. Im Gegensatz zu den Beschäftigten, die über einen dienstlichen Telearbeitsplatz mit ergonomischen Büromöbeln, PC-Ausstattung und mit Monitor sowie eine Arbeitszeitregelung verfügen, ist das beim mobilen Arbeiten nicht der Fall. Über die Gefahren, die davon ausgehen, muss die Dienststelle die Beschäftigten rechtzeitig informieren. Das fängt beim falschen Stuhl und Tisch an, geht über die Lichtverhältnisse bis hin zur Arbeitszeit.

Zwar schützt die Corona-Arbeitsschutzverordnung – als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung – die Betroffenen während der Covid-19-Pandemie. Der Begriff „Home-Office“ juristisch jedoch nicht, hier kennt der Gesetz¬geber gemäß der Arbeitsstättenverordnung allein den „Telearbeitsplatz“. Mit einer EU-Verordnung, das „Mobile-Office“ in die Arbeitsstättenverordnung aufzunehmen, würde auch den Menschen geholfen, die ihre Arbeitsleistung nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch an anderen Orten wie bei Tagungen versehen.

Im Homeoffice kann die Dauerbelastung durch „ich mache das noch schnell vielleicht auch am Wochenende oder spät am Abend“ schnell zu gesundheitlichen Schäden führen. Aus diesem Grund begrüßen wir das Engagement des Europaparlamentes, eine Art Rechtsanspruch auf Nicht-Erreichbarkeit im Homeoffice einzuführen.

Eine letzte Frage, wirkt sich ihre Arbeit auch auf die Einsätze der Bundeswehr aus?

Direkt ja, wenn es sich um die Umsetzung der Grundlagen handelt, und indirekt bringen wir uns im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Ministerium mit ein. Aktuell im Bereich der isolierten Unterbringung vor den Einsätzen oder danach sowie dem Impfkonzept der Bundeswehr.

 

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