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„Vielleicht geht es um alles“
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Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
OStGefr Timo Wilhelm, Vorsitzender der neugegründeten TruKa Wildflecken (1.R. 2.v.l.), stellt sich vor, eine ähnliche Veranstaltung in Wildflecken zu organisieren. (Foto: DBwV/ik)
Mit nahezu 50 Teilnehmern aus den Standorten Wildflecken, Hammelburg und Veitshöchheim gut besucht war die regionale SaZ-Tagung im Bezirk Franken, organisiert von der TruKa FachS/ZAW-BeSt unter Vorsitz von Hptm Martin Göpfert. Standen mit dem Vortrag des Bezirksvorsitzenden Oberstleutnant Frank Gotthardt zunächst aktuelle Punkte der Verbandspolitik auf der Tagesordnung, wechselten die Themen mit dem Auftritt des Leiter Mitgliedergewinnung Mike-Sascha Britsch und dem Mitarbeiter im Außendienst Daniel Grabmann zu SaZ-spezifischen Inhalten.
Gotthardt verdeutlichte den SaZ die unabhängige, interessengeleitete und demokratischen Grundsätzen folgende Verbandsarbeit des DBwV. So seien es die Mitglieder, die mit ihren Beschlüssen auf den Landes- und Hauptversammlungen die Richtung der Verbandsarbeit vorgeben. Der Verband sei auch deshalb so erfolgreich, weil die gewählten Mandatsträger die Forderungen gegenüber Bundeswehr und Politik mit dem Gewicht einer hohen Mitgliederzahl – im Landesverband Süddeutschland aktuell nahezu 50.000 – Nachdruck verleihen können. Andererseits haben die Mitlieder einen Anspruch auf Mitgliederbetreuung, die sich nicht nur auf Angebote der Förderungsgesellschaft beschränkt. Regelmäßig werden deshalb u.a. solche Tagungen für SaZ angeboten, um z.B. über Rechte und Pflichte bei Vorsorge, Auslandseinsatz oder Diensthaftpflicht aufzuklären.
Britsch klärte sodann zu Fragen der Haftung des Soldaten und der Diensthaftpflichtversicherung im DBwV-Mitgliedsbeitrag auf. Der Vorteil der im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Diensthaftpflichtversicherung sei eben gerade, dass sie außer bei vorsätzlichem Handeln den Soldaten von unberechtigten Schadensersatzansprüchen in allen anderen Fällen schützt. Am Beispiel von Einsatzversorgungs- und Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz zeigte Britsch Ansprüche des Soldaten bei Schädigung nach Auslandseinsätzen auf. Die SaZ gewannen dabei die Erkenntnis, dass auch für ihre Statusgruppe eine Weiterverwendung als Berufssoldat ab einem bestimmten Grad der Schädigung vorteilhaft sein kann. Britsch gab den Rat, gerade wegen der Besonderheiten des Soldatenberufs bei Abschluss von Unfall-/Lebensversicherungen auf dem freien Markt auf den Ausschluss der sogenannten „Kriegsklausel“ im Kleingedruckten zu achten. Dies sei bei Nutzung von Angeboten der Rahmenvertragspartner der Förderungsgesellschaft garantiert.
Grabmann ging in seinem Vortrag detailliert auf die Dienstzeitversorgung der SaZ ein. Dabei wurde deutlich, dass Soldatinnen und Soldaten auf Zeit selbst Verantwortung für die Zukunftsgestaltung nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr tragen. So seien Weichenstellungen bereits zu Beginn und während der Zeit als SaZ notwendig, sei es z.B. der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, die langfristige Gestaltung des Übergangs in ein ziviles Berufsleben mit Hilfe des Berufsförderungsdienstes nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen oder die Sicherung von zusätzlichen Rentenansprüchen aus Auslandsverwendungen. Hier rät Grabmann, sich nicht auf SAP als Nachweis-Tool der Personalverwaltung zu verlassen, sondern den Einsatz durch Archivierung der Personalverfügungen selbst zu dokumentieren. „Eine gelungene, sehr informative Veranstaltung!“, so die Meinung des Oberstabsgefreiten Timo Wilhelm, Vorsitzender der neugegründeten TruKa Wildflecken nach Ende der SaZ-Tagung. Er möchte eine ähnliche Veranstaltung für die SaZ seiner Kameradschaft in Wildflecken organisieren.
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