Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
SPD-Parteitag beschließt Haltung zum Wehrdienst / Wüstner: „Zur Kenntnis nehmen, aber nicht überbewerten“
Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Alles für Donald Trump
Atlantic Talk: Der NATO-Gipfel in Den Haag
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Für die zivile und militärische Fach-, Dienstposten- und Laufbahnausbildung sind die erforderlichen Ausbildungen weiter durchzuführen. Die Priorität wurde durch das BMVg im Bereich der Laufbahnausbildung gesehen. Symbolbild: Bundeswehr/Jana Neumann
Die Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19. März 2020 und deren Anlagen regeln den aktuellen Ausbildungsbetrieb. Hierbei sind verschiedene Ausbildungsarten zu unterscheiden. Für die zivile und militärische Fach-, Dienstposten- und Laufbahnausbildung sind diese Ausbildungen bei Erforderlichkeit weiter durchzuführen. Die Priorität wurde durch das BMVg im Bereich der Laufbahnausbildung gesehen. DP-Ausbildung mit mittelbaren bzw. unmittelbaren Einsatzbezug ist gleichermaßen in Zuständigkeit der Vorgesetzten der Ausbildungseinrichtungen zu priorisieren. Hierbei wird aktuell daran gearbeitet, die Ausbildung auf ein Minimum vor Ort zu beschränken und vermehrt auf e-Learning umzusteigen. Des Weiteren kann von der Möglichkeit einer Unterbrechung bzw. qualifizierten vorzeitigen Beendigung von Trainings Gebrauch gemacht werden.
Aktuell sind der Rechtsabteilung noch keine Nachteile im Rahmen der Laufbahnausbildung bekannt. Viele Ausbildungen werden, an die aktuelle Situation angepasst, dennoch fortgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich die Mitglieder jederzeit an den DBwV wenden.
Dennoch ist festzuhalten, dass die Weisung Nr. 4 gerade in Bezug auf die Laufbahnausbildung nicht präzise genug ausgestaltet ist. Hierbei wird nicht verdeutlicht, wann eine Laufbahnausbildung als erforderlich anzusehen ist. Dies kann zu unterschiedlichen Behandlungen von Laufbahnausbildungen ohne sachlichen Grund führen.
Zudem wird dieses Thema weiterhin durch den Verband beobachtet werden, da bei einer coronabedingten Verschiebung der Laufbahnausbildung nicht zwingend mit einer Schadlosstellung des Betroffenen zu rechnen ist, da die Corona-bedingte Verschiebung der Laufbahnausbildung eben in der Regel keine Amtspflichtverletzung darstellen dürfte. Dies hätte zur Folge, dass ausschließlich der Betroffene die laufbahnrechtlichen Nachteile zu tragen hat.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: